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Meinung: Asylgrund Frau

Wer verfolgt wird wegen dem, was er denkt, bekommt Asyl. Wer verfolgt wird wegen dem, was er ist, nicht immer.

Wer verfolgt wird wegen dem, was er denkt, bekommt Asyl. Wer verfolgt wird wegen dem, was er ist, nicht immer. Am Tag der Menschenrechte hat das UN-Flüchtlingswerk gefordert, Frauen, die wegen ihres Geschlechts verfolgt werden, als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Menschenrechtskonvention anzuerkennen. Vor dem geplanten Internationalen Strafgerichtshof sollen erzwungene Schwangerschaften und sexuelle Gewalt als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelten. Die Bundesrepublik ist eines der wenigen westlichen Länder, das bei geschlechtsspezifischer Verfolgung kein Asyl gewährt. Sollte Deutschland verfolgte Frauen aufnehmen, befürchten viele, ihre Zahl könne unkontrollierbar ansteigen. Doch die Angst ist unbegründet. Eine Ohrfeige des Ehemannes oder die politische Benachteiligung der Frauen in islamischen Staaten reichen nicht. Frauen jedoch, denen wegen ihres Geschlechts Gefahr an Leib und Leben droht, zum Beispiel durch Massenvergewaltigungen in Kriegsgebieten oder durch Beschneidungen, dürfen schon heute nicht abgeschoben werden. Allerdings werden sie nur geduldet. Dieser Status bringt erhebliche rechtliche Einschränkungen mit sich. Was das UNHCR fordert, ist also nichts anderes als Schutz vor Verfolgung - und nicht nur Schutz davor, abgeschoben zu werden.

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