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Meinung: Atomausstieg: Ein Vertrag - nicht mehr, nicht weniger

Historisch? Ja, das doch.

Historisch? Ja, das doch. Mit der Unterschrift der Energiewirtschaft und der Bundesregierung unter den Atomausstieg ist am Montagabend ein Punkt gesetzt worden, nach all den Jahrzehnten, in denen diese Energie, auch mit öffentlichem Geld, forciert wurde wie keine andere. Weil Geschichtsbücher solche Daten brauchen, wird dieser 11. Juni 2001 dort eines Tages auftauchen, ebenso wie die Orte und Daten aus der inzwischen 25-jährigen Geschichte des westdeutschen Widerstands gegen die Atomkraft wie Wyhl und Gorleben.

Historisch ist diese Unterschrift, aber hält die Vereinbarung auch, was ihr Titel verspricht, die "geordnete Beendigung der Kernenergienutzung"? Da wird es schon schwieriger. Die Kritiker aus den Umweltverbänden nennen das Papier schlicht eine Garantie für die Atomkraftwerke. Ihre Argumente wiegen schwer: Immerhin verspricht die Regierung der Atomindustrie in diesem Vertrag auch den "ungestörten Betrieb" der Meiler während der zugesagten Betriebsdauer. Und auch die ist nicht von Pappe: Die Restproduktion für Atomstrom umgerechnet, kommt die rot-grüne Regierung auf 32 Jahre Gesamtlaufzeit pro Reaktor, Greenpeace auf zirka 35. Und betonen nicht auch die großen Energiekonzerne, die jetzt unterschreiben, dem Ausstieg selbst stimme man damit keineswegs zu, mit einer anderen Regierung, unter anderen Bedingungen werde man über ein neues Goldenes Zeitalter für die Atomenergie womöglich wieder reden?

Unterschrift mit begrenzter Geltung

Theaterdonner. Und zu viel wenn - dann. Die Atomenergie wird schließlich nicht aus einer Phase ungestörten glücklichen Wachstums herausgerissen. Die klügeren Köpfe in den Vorständen wissen selbst am besten, dass diese Energieform nichts als Ärger macht, dass jeder Atomtransport, jeder Störfall nur schlechte Schlagzeilen produziert und dass eben deswegen seit Jahren kein Meiler mehr gebaut wurde. Insofern weinen Union und FDP Krokodilstränen, wenn sie den 11. Juni als Tag des deutschen Abschieds von einer Hochtechnologie beklagen. Der Ausstieg hat, erzwungen durch eine Gesellschaft, die Atomkraft nicht mehr will, schon vor Jahren begonnen. Dass er aber auch heute nicht von jetzt auf gleich zu haben ist, liegt schlicht daran, dass Besitzstände und Rechtstitel entstanden sind, die nicht mit einem Federstrich zu beseitigen sind.

Man kann sich natürlich fragen, warum Tagespolitik wie Zukunftsfragen in Deutschland immer korporatistisch, in Konsensrunden statt in offener Schlacht entschieden werden. Rot wie Grün hatten sich lange auf den Ausstieg festgelegt, ihre Regierung verfügt über eine komfortable Mehrheit, die sie zu einer radikaleren Energiewende hätte nutzen können. Aber das ist in diesem Falle mehr eine Frage der politischen Kultur als des politischen Erfolgs. Es hätte dann womöglich kein historisches Datum, keinen Tag des Ausstiegs gegeben - schmerzlich für eine Regierung in der Mediendemokratie -, sondern einen Kleinkrieg gegen die Konzerne. Ziemlich unwahrscheinlich, dass dies bekannte Hin und Her aus Sicherheitsprüfungen und -auflagen zu einem früheren Ausstieg geführt hätte. Einigermaßen sicher ist dagegen, dass sich die Energiewirtschaft in dieser bekannten Kulisse bis zur Abwahl von Rot-Grün gut hätte einrichten können.

Das Kleingedruckte

Das eben geht jetzt nicht mehr: Die Konzerne haben nach diesem Montag zwar noch immer die Möglichkeit, das Kleingedruckte der Ausstiegsvereinbarung nach Ausstiegsluken aus dem Ausstieg abzusuchen. Sie würden sich dabei allerdings lächerlich machen. Seit 1998 liefen die Konsensgespräche zwischen der Regierung Schröder und der Industrie, ein weiteres Jahr ist nun seit der Einigung vergangen, wurde weiterverhandelt und gepokert. Wozu das, wenn alles nicht so ernst gemeint war? Zudem heißt das Ding nicht "Vereinbarung über den künftigen Betrieb von Atomkraftwerken in Deutschland", es geht dort wörtlich um den Ausstieg. Wer auch immer betonen wird, er teile den Geist des Vertrags nicht, das Ausstiegsziel, der Buchstabe ist unterschrieben. Das ist auch wichtig für den Fall, dass sich die Vertragspartner irgendwann doch vor Gericht treffen.

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