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Hermann Rudolph

© Doris Spiekermann-Klaas

Auf den Punkt: Die Freiheit, nicht zu wählen

Tagesspiegel-Mitherausgeber Hermann Rudolph zur Debatte um die Wahlpflicht

Für alles kann man Argumente finden, auch für eine Wahlpflicht – die Pflicht der Bürger zum Beispiel, ihr Gemeinwesen aktiv mitzutragen. Aber es ist schon grotesk, das Ärgernis geringer Wahlbeteiligung, wie bei der Europa-Wahl, mit der strafbewehrten Verordnung der Zuführung der Wähler zur Urne zu beantworten. Dazu gehört ein gewaltiges Mass an Ignoranz, gemischt mit einer guten Dosis Instinktlosigkeit, und so darf sich der Urheber des Gedankens, der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörn Thießen, nicht wundern, wenn in dem Vorgang ein Fall von besonders penetrantem Profilierungsbedürfnis gesehen wird.

Die Freiheit des Wählens, ein Eckstein der Demokratie, schließt die Freiheit ein, nicht zu wählen. Ohne sie wird das Wählen von einem Freiheitsrecht zu einer Mitwirkungspflicht am politischen Mechanismus der Demokratie. Die kann man in einer freien Gesellschaft fordern und wünschen, aber nicht anordnen. Aber muss man nicht wenigstens darüber reden? Praktiziert denn nicht Belgien die Wahlpflicht? Aber nicht jede Diskussionsmöglichkeit rechtfertigt ein Thema, zumal keines, dessen Erörterung in absehbarer Weise unergiebig ist.

Das Wahlbeteiligungsdesaster bei der Europa-Wahl wirft wahrhaftig viele Fragen auf, die zu erörtern wären, von der Mobilisierungsunlust der Parteien bis zu der dringlichen Überlegung, wie man Europa, seine Institutionen und Prozeduren der Öffentlichkeit sichtbar machen kann. Da muss man sich nicht gerade an ein Thema machen, dem die Vergeblichkeit auf der Stirn steht. Und das, außerdem, quer zu unserem Verfassungs- und Demokratieverständnis steht.

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