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Meinung: Auf zum Schlussspurt

Die Föderalismusreform ist ein durchaus lebensnahes Thema, auch wenn es zunächst um trockene Grundgesetzartikel geht. Das könnten die Beamten erfahren, wenn Gesetz wird, was die Föderalismuskommission anzugehen gedenkt.

Die Föderalismusreform ist ein durchaus lebensnahes Thema, auch wenn es zunächst um trockene Grundgesetzartikel geht. Das könnten die Beamten erfahren, wenn Gesetz wird, was die Föderalismuskommission anzugehen gedenkt. Denn die will im Zuge der Reform nicht nur die Zuständigkeiten der Länder im öffentlichen Dienst stärken, sondern auch den Artikel 33 der Verfassung ändern. Die als unverrückbar geltenden hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sollen, so der Formulierungsvorschlag, fortentwickelt werden können. Das bedeutet aber auch, dass sie zurückentwickelt werden dürfen, dass mehr Flexibilität ins Beamtenrecht kommt. Ein mutiger Schritt. Dem weitere folgen müssen, will die Kommission nicht nur eine bessere Verwaltungsreform erreichen. Noch aber hängen beide Seiten – Bund wie Länder – in manchen Bereichen zu sehr am Status quo. Um wirklich zu einem Erfolg zu kommen, ist nun erst recht Mut gefragt – ob in der Bildungspolitik oder im Sozialen, ob bei den Mischfinanzierungen oder bei Kompensationsfragen. Je klarer hier Trennung und Neuzuordnung gelingen, umso besser. afk

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