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Meinung: Auflehnung gegen die Vorschriften Wenn der Mensch versagt, ist oft an ihm versagt worden

RECHTSWEGE Die Vorschrift sichert vor allem den, der sie macht. Darum gibt es nichts, was nicht eine Vorschrift regelt.

RECHTSWEGE

Die Vorschrift sichert vor allem den, der sie macht. Darum gibt es nichts, was nicht eine Vorschrift regelt. Passiert etwas, so hat nie die Vorschrift, sondern immer der ihr Unterworfene versagt: Er hätte sich nur an die Vorschrift halten müssen, dann wäre nichts passiert.

Es irritiert dabei nicht, dass man der Vorschrift auch zu sehr gehorchen kann. Dass also hinsichtlich jeder Vorschrift der rechte Gehorsam in einem maßvollen Ungehorsam zu bestehen hat. Gelegentlich üben die Unterworfenen totalen Gehorsam. Das hat dann unverzüglich den Stillstand der Abläufe zur Folge, auf die sich die Vorschrift bezieht. Darum wird dann auch der totale Gehorsam als Ungehorsam empfunden: als „Dienst nach Vorschrift“, als „Bummelstreik“.

Die Strafjustiz denkt nicht daran, die Vorschriften als Druckwerke der Absicherung von oben nach unten zu entlarven, als lückenlose Abwälzung des Risikos. Sie erkennt auf „menschliches Versagen“, wo in Wahrheit am Menschen versagt wurde.

Der Fall liegt zurück. Darum keine n. Aber er ist kennzeichnend. Und das Prinzip wiederholt sich. Ein Güterzug durchfährt einen Bahnhof und gelangt kurz hinter dem Übergang auf ein Abstellgleis. Der Verantwortliche, der die Schranken für den Güterzug geöffnet hat, vergisst einen gemeldeten, planmäßigen Eilzug und öffnet die Schranken wieder. Die Passanten, die sich vor den Schranken drängten, wollen die Gleise überqeren. Zwar schließt der Verantwortliche die Schranken wieder, aber der Eilzug kommt zu spät zum Stehen. Ein Mann und eine Frau werden getötet.

Der Verantwortliche wird wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehs zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monten verurteilt. „Der Angeklagte war dienstlich nicht überfordert“, hieß es in der Urteilsbegründung. Und: „Den Unfall hat er allein verschuldet.“ Ein menschliches Versagen also.

Erst im sich anschließenden Disziplinarverfahren wird fair verhandelt. Die traurige Geschichte des Bahnhofs kommt zur Sprache – und dass der Verantwortliche und seine Kollegen wiederholt vor einem solchen Unglück gewarnt haben. Der Bahnübergang ist der Mündungspunkt von fünf Straßen. Vor den Augen des Diensttuenden strebt der Verkehr auf drei Straßen auf den Übergang zu, der gerade für ein Fahrzeug ausreicht. In seinem Rücken rollt auf zwei Straßen ein Verkehr an, den er nur beobachten kann, wenn er den Windenbock für die Schranken verlässt und sich aus einem Fenster zu seiner Linken beugt. Die Bahnlinie ist in der Richtung, aus welcher der vergessene Eilzug kam, nicht einzusehen, wegen der Wand des Stellwerks.

Das Bundesdisziplinargericht stellt das Verfahren gegen den Verantwortlichen ein. „Die vielseitigen Aufgaben des Beamten haben mit zu dem Unfall geführt.“ Erst nach der Rechtskraft dieser Entscheidung wird umgebaut, alles übersichtlicher gestaltet, werden auch die technischen Einrichtungen verbessert. – Ach, diese miese Zuflucht des menschlichen Versagens, diese Vorschriftenbarrikaden, mit denen die droben sich gegen die drunten schützen.

Gerhard Mauz ist Autor des „Spiegel“. Foto: Dirk Reinartz

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