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Meinung: Auftragsarbeit

DIE V-MÄNNER UND DER VERFASSUNGSSCHUTZ

Würden alle V-Männer aus der rechtsextremen Szene abgezogen, bliebe wenig von ihr übrig, spötteln Kritiker des Verfassungsschutzes. Sie werden sich nun bestätigt fühlen: Angesichts der Spitzel-Affären in Brandenburg und im Bund ist die Frage unvermeidlich, in welchem Ausmaß der Nachrichtendienst für rechte Hasspropaganda mitverantwortlich ist. Da „schützen“ zwei V-Leute die Verfassung, indem sie eine Neonazi-CD vertreiben, auf der zum Mord an Michel Friedman, Rita Süssmuth, Alfred Biolek und anderen Prominenten aufgerufen wird. Dieselben Spitzel beteiligen sich auch an der Produktion einer Platte mit brutalen Parolen gegen Bundestagsabgeordnete, Migranten und Juden. Demnach warnt der Verfassungsschutz auch vor sich selbst, wenn er über die Gefahr der rechten Hassmusik berichtet? Sie treibe gewalttätige Nazi-Skinheads an wie ein Aufputschmittel, verkündet der Nachrichtendienst, und: Besonders riskant sei die Wirkung der Musik auf Kinder und Jugendliche. Der braune Sound ziehe sie als Einstiegsdroge in die Szene. Aber manchmal auch mit dem Einverständnis des Bundesamtes und der Landesbehörden für Verfassungsschutz? Man möchte es nicht glauben. Doch der Verfassungsschutz hat offenkundig zu viel riskiert, um die Szene zu durchleuchten – anstatt die leider notwendigen Spitzel ohne Ausnahme strafrechtlich korrekt zu führen. Es profitiert die NPD, deren Verbot mit jeder weiteren V-Mann-Affäre stärker gefährdet scheint.fan

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