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Meinung: Ausgeschlafene Ärzte

NACHTARBEIT IM KRANKENHAUS

Gehören vom Nachtdienst übermüdete Ärzte, gehören 30Stunden-Dienste im Krankenhaus bald der Vergangenheit an? Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts weist in diese Richtung. Denn nächtliche Bereitschaftsdienste sind nach europäischem Recht nicht etwa Ruhezeit, wie es das deutsche Arbeitsrecht festlegt, sondern Arbeitszeit. Bisher machen deutsche Ärzte den nächtlichen Bereitschaftsdienst „so mit“, und nicht selten müssen sie am nächsten Tag weiterarbeiten. Jetzt geht das nicht mehr so einfach, weil die Arbeitszeit pro Woche 48 Stunden nicht überschreiten darf. Und die sind schnell voll, wenn der Nachtdienst nicht mehr als „Ruhezeit“ gilt, sondern als Arbeitszeit mitzählt. Fazit: Das deutsche Arbeitsrecht muss europäischen Richtlinien angepasst werden. Das wiederum bedeutet, dass die Kliniken nun Tausende von Ärzten einstellen müssen. Können die Patienten also auf ausgeruhte Mediziner hoffen? Nicht automatisch. Denn so viel neues Personal kostet jedes Jahr Milliarden. Niemand weiß, woher dieses Geld kommen soll – es sei denn, die Krankenkassen erhöhen ihre Beitragssätze noch weiter. Oder aber die Krankenhäuser holen sich das Geld für mehr Ärzte direkt von den Patienten. Das wäre die moderne Variante, Marke „Eigenverantwortung“. Wie auch immer: Ausgeschlafene Ärzte haben ihren Preis. wez

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