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Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt am Main.

© dpa

Bankenkriminalität: Topmanager sollten persönlich haften müssen

Die Ermittlungen gegen die Deutsche Bank könnten auch deren Topmanager treffen. Das ist selten, denn eigentlich sind deutsche Staatsanwälte eher zurückhaltend, was Ermittlungen gegen Kreditinstitute angeht. Dabei wäre eine Abschaffung dieser Straflosigkeit dringend notwendig.

Ermittlungen gegen die Deutsche Bank, diesmal wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche – diese Nachricht erscheint beinahe schon alltäglich. Seit Jahren erheben Aufseher, Staatsanwälte, Parlamentarier und selbst ehemalige Mitarbeiter immer neue Vorwürfe gegen Deutschlands Geldhaus Nummer eins. Das reicht von Betrug und vorsätzlicher Täuschung der Kunden über Urkunden- und Bilanzfälschung bis hin zur Teilnahme am globalen Kartell zur Manipulation des Libor-Zinssatzes. Und genauso ergeht es auch fast allen anderen europäisch-amerikanischen Megabanken von Amerikas Marktführer JPMorgan über Britanniens Barclays und RBS bis hin zu ihren Schweizer Wettbewerbern UBS und Credit Suisse.

Alle bisherigen Fälle von Bankenkriminalität aus der Zeit vor und während der großen Krise hatten jedoch eines gemeinsam: Mit Ausnahme des unglücklichen Ex-Chefs der deutschen Mittelstandsbank IKB musste sich keiner der betroffenen Top-Manager persönlich vor Gericht verantworten. In der Regel wird gegen sie nicht einmal ermittelt.

Stattdessen gelang es den Verantwortlichen bisher stets, sich mit Anklägern und Geschädigten in geheimen Verhandlungen auf die Zahlung von Strafgeldern und Schadenersatz zu einigen und so jede offene Verhandlung vor Gericht zu vermeiden. Selbst im Fall der von US-Behörden aufgedeckten milliardenschweren Geldwäsche für Mexikos Drogengangs durch die britische Großbank HSBC konnten deren Manager diese Woche durch Zahlung von 1,9 Milliarden Dollar die Strafverfolgung auf Kosten ihrer Aktionäre abwenden.

Doch mit der jetzt erweiterten Ermittlung wegen der Verstrickung der Deutschen Bank in den transnationalen Umsatzsteuerbetrug mit Emissionszertifikaten könnte es nun erstmals auch die Top-Dogs treffen. Nicht nur geht es dabei um organisierte Kriminalität auf höchstem Niveau, bei der gegen 150 Beschuldigte aus Europa, USA, Hongkong und den arabischen Emiraten ermittelt wird, davon 25 bei der Deutschen Bank. Noch schwerer wiegt, dass die Deutschbanker im Verdacht stehen, noch nach Beginn der Ermittlungen im Jahr 2010 Beweismaterial zurückgehalten und viel zu spät eine falsch deklarierte Umsatzsteuererklärung korrigiert zu haben.

Damit wurde offenbar eine Grenze überschritten, so dass nun selbst vorsichtige deutsche Staatsanwälte nicht mehr stillhalten können. Erstmals richten sich daher die Ermittlungen auch direkt gegen die beiden verantwortlichen Vorstandsmitglieder Stefan Krause und Jürgen Fitschen, den heutigen Co-Chef der Bank.

Bis zum Beweis des Gegenteils darf man getrost annehmen, dass beide keineswegs bewusst die Steuerbetrüger in ihrem Haus decken wollten. Aber auch wenn sie nichts wussten, stellt sie das nicht von der Verantwortung frei. Denn dieses Nichtwissen wäre ein weiterer Beleg dafür, dass hypertrophe Superkonzerne wie die Deutsche Bank gar nicht ordentlich zu führen sind. Mit Bilanzsummen von zwei Billionen Euro und vielen tausend Tochtergesellschaften rund um den Planeten sind diese Giganten nicht nur zu groß, um sie pleitegehen zu lassen. Zugleich sind sie auch zu komplex, um sie verantwortlich zu managen.

Umso dringender ist es, dass die bisher garantierte Straflosigkeit für die Chefetagen ein Ende hat. Erst wenn die Topmanager auch persönlich haften müssen, werden sie ihre Geldkonzerne so vereinfachen, dass sie die Risiken tatsächlich kontrollieren und illegale Praktiken wirksam verhindern können.

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