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Bankenskandal: Ohne eigenes Risiko

Die Verantwortung für den Berliner Bankenskandal hat die Politik erfolgreich abgeschoben. Klaus Landowsky ist da keine Ausnahme: Er steht als Ex-Banker, nicht als Ex-Politiker vor Gericht.

Peter Jörg Klein ist SPD-Mitglied und Präsident der Europäischen Akadamie. Das ist eine Stiftung des Landes Berlin zur Entwicklung und Pflege der Beziehungen zu den osteuropäischen Ländern. Vor gut einem Jahrzehnt war Klein allerdings noch Mitglied im Vorstand der Berliner Bank. Diese Vergangenheit hat ihn jetzt eingeholt. Denn obwohl er eigentlich auf das Auslandsgeschäft spezialisiert war, hatte ihn sein Ex-Chef Wolfgang Steinriede seinerzeit in den Aufsichtsrat der Immobilienfondstochter IBG des früheren Bankgesellschaftskonzerns beordert. Dort verhinderte er nicht, dass die IBG 1998 den Immobilienfonds LBB 12 trotz einer sich abzeichnenden Negativentwicklung des Immobilienmarktes mit einer langjährigen Mietausfallgarantie ausstattete. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist das eine Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht, denn aus dieser Mietgarantie sei der IGB ihren Berechnungen zufolge bereits nach nur drei Jahren ein millionenschwerer Schaden entstanden. Wie seine früheren Banker-Kollegen Wolfgang Rupf, Klaus Landowsky, Ulf Decken, Jochem Zeelen und Klaus von der Heyde, die damals ebenfalls im IBG-Aufsichtsrat saßen, wurde Klein deshalb wegen des Vorwurfs der Untreue angeklagt.

Klein hatte Zweifel, ob er als Angeklagter im Bankenprozess für das Amt des Akademie-Präsidenten noch tragbar sei und informierte den Stiftungsrat. Der indes sah, mit dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) an der Spitze, überhaupt keine Veranlassung für eine Ablösung und verlängerte per einmütiger Akklamation die Amtszeit des Akademie-Präsidenten Klein bis ins Jahr 2012. Für eine politische Erwartungshaltung, wonach der Angeklagte Klein auch verurteilt wird, spricht das nicht unbedingt.

Von Kleins Rolle im Bankenverfahren hat die Öffentlichkeit bislang kaum Notiz genommen. Ganz anders ist das bei Klaus Landowsky. Auf den einstigen CDU-Fraktionschef und früheren Vorstandsvorsitzenden der BerlinHyp fokussiert sich zum Prozessbeginn das Interesse der Medien, und das weit über Berlin hinaus. Selbst die Tagesschau berichtet schon am frühen Morgen, dass sich Landowsky, der im Zusammenhang mit der Gewährung eines Kredits an die Aubis-Gruppe bereits einmal rechtskräftig wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, erneut vor Gericht verantworten muss. Im Fall eines weiteren Schuldspruchs könnte dem Ex-Politiker eine Haftstrafe drohen. Und diese Möglichkeit ist es, die nicht nur die Medien elektrisiert. Dass Landowsky wegen der gleichen Vorwürfe wie Klein angeklagt ist, interessiert da nicht mehr. Zur Preisfrage: „Muss Lando in den Knast?“ passt eine Prozessankündigung über die Gewährung ungesicherter Millionenkredite einfach besser, obwohl dies gar nicht Gegenstand des Verfahrens ist.

Aber immerhin geht es um zwei der berüchtigten „Rundum-sorglos-Fonds“, deren schier unermessliche Risiken die Bankgesellschaft an den Rand des Ruins und damit den Berliner Landeshaushalt in milliardenschwere Haftungsnöte gebracht haben sollen – und wenn Landowsky in diesem Zusammenhang angeklagt ist, dann wird er wohl auch daran entscheidend mitgestrickt haben. Dieses in der Öffentlichkeit erzeugte Bild vom eigentlichen Verursacher des Bankgesellschafts-Desasters muss Landowsky als mediale Vorverurteilung empfinden, als deren Urheber er die einstigen politischen Gegner von SPD und Grünen ausgemacht hat. Dass auch die Anklage letztlich politisch motiviert ist, das steht für den Ex-Politiker Klaus Landowsky damit außer Frage.

Am 29. Juni 2009, passend zum Prozessauftakt, erhielten die Wahlverteidiger der angeklagten Banker Post. Der Haftpflichtverband der Industrie (HDI), hier die HDI-Gerling Rechtsschutz Schadenregulierungs-GmbH, teilte den Anwälten mit, dass sie mit Wirkung ab dem 18. Juni keine weiteren Leistungen aus dem seinerzeit von der IBG für ihre Führungskräfte abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag mehr gewähren könne. Dies möchten die Anwälte ihren Mandanten doch bitte schön mitteilen. Für die betroffenen Banker ist das – wenn es dabei bleiben sollte – bitter. Denn dann müssen sie ihre Verteidigungskosten schon jetzt komplett selbst aufbringen. Das geht ins Geld: Während der Dauer der Hauptverhandlung mit durchschnittlich zwei Verhandlungstagen pro Woche kommen im Monat Rechnungsbeträge von gut 20 000 Euro und mehr zusammen. Der Vorgang hat es in sich, denn ursprünglich lag eine Deckungszusage der Versicherung für dieses schon seit geraumer Zeit laufende Verfahren vor, auch wurden diverse Zahlungen schon geleistet.

Umso ungewöhnlicher ist es, dass die Versicherung ausgerechnet jetzt, wo es richtig teuer wird, ihre Leistungen einstellt. Rechtlich ist zweifelhaft, ob die Versicherung mit dem Zahlungsstopp durchkommt, zumal sie im Fall einer Verurteilung die bis dahin gewährten Leistungen von den Angeklagten ohnehin wieder einfordern könnte. HDI Gerling beruft sich darauf, dass „die Zustimmung der Versicherungsnehmerin bzw. deren Nachfolgerin zur weiteren Rechtsschutzgewährung nicht mehr vorliegt“. Rechtsnachfolgerin der früheren IBG ist die Berliner Immobilien-Holding (BIH), die für das Land die Fonds- und Immobilien-Restbestände der einstigen Bankgesellschaft verwaltet. Die aber hat nach eigenem Bekunden bislang überhaupt keine Entscheidung zum Rechtsschutz der Ex-Banker getroffen. Lediglich bei „zwei oder drei“ Neuanfragen von mitangeklagten Mitgliedern der ehemaligen IBG-Geschäftsführung habe man der Rechtsschutzgewährung nicht zugestimmt. Die BIH ist der Finanzverwaltung zugeordnet. Da liegt nicht nur für Landowsky der Schluss nahe, dass die Aussetzung der Versicherungsleistungen „von der Politik“ bewirkt worden sein könnte. Die Finanzverwaltung indes bestreitet vehement, mit diesem Vorgang überhaupt befasst gewesen zu sein.

In einer solchen Gemengelage ist der aktuelle Strafprozess gegen Landowsky & Co. zwangsläufig stets auch politisch. Politisch ist dieses Verfahren allerdings auch auf eine ganz andere Weise, zwingt es die Beteiligten doch zu einer Art Zeitreise in das Berlin der 90er Jahre, in dem die Probleme der Bankgesellschaft mit ihren Teilbanken und auch das Engagement des Konzerns im Geschäft mit Immobilienfonds ihren Ursprung haben. Die Berliner Banken konnten nach der Wiedervereinigung erstmals in größerem Stil ins so lukrativ erscheinende überregionale Geschäft einsteigen. Als Neueinsteiger aber mussten sie deutlich höhere Risiken eingehen als die dort längst etablierte Konkurrenz, wenn sie zum Zuge kommen wollten. Was insbesondere die Berliner Bank auch tat, sei es nun bei Deyhle, Kirch oder März & Moksel. Damit aber waren auch die ersten großen Kreditausfälle bereits absehbar.

In der Stadt selbst wirkte sich der abrupte Wegfall der Berlin-Förderung geradezu verheerend aus, eine ganze Reihe bis dahin steuerlich begünstigter Betriebe musste schließen, während parallel dazu im Ostteil der Stadt die Industrie wegbrach. Die Politik war gefordert – und suchte zuallererst nach einem Ersatz für die gestrichene Berlin-Förderung. Unter maßgeblicher Mitwirkung des damaligen Landesbankchefs Hubertus Moser, der damals übrigens auch auf die Idee kam, Bank-Manager mit kostengünstig überlassenen Dienstvillen nach Berlin zu locken, wurden die ersten Fondsprojekte aus der Taufe gehoben. Auch die IBG war zunächst bei Mosers Landesbank angesiedelt. Selbstredend wurde die Entscheidung, die hohen Steuervorteile und Sonderabschreibungen über selbst initiierte Immobilienfonds zu nutzen, von den Gremien der Landesbank mitgetragen. Dort aber hatte im fraglichen Zeitraum zwischen 1992 und 1996 stets die Politik das Sagen, angefangen von den Senatoren Meisner (SPD) und Pieroth (CDU) bis hin zu Fugmann-Heesing (SPD), Nagel (SPD), Böger (SPD), Klemann (CDU), Kurth (CDU) oder dem ehemaligen SPD-Fraktionschef Staffelt. Und selbstredend war die Politik auch im Aufsichtsrat der späteren Bankgesellschaft angemessen vertreten.

Spätestens seit 1994 war klar, dass das Fondsgeschäft um eigene Bauträgeraktivitäten erweitert werden sollte. Bereits im Mai 1995 wurden für die Fonds die ersten Mietausfallgarantien mit 25-jähriger Laufzeit gewährt. Im Dezember 1995 billigte der Aufsichtsrat der Landesbank ausdrücklich das so gestaltete IBG-Geschäftsmodell. Ziel war es, über die gesamte Wertschöpfungskette vom Erwerb der Immobilien bis hin zu ihrer Unterbringung in den Fonds zu profitieren. Dabei fiel nur ein Teil des Gewinns bei der IBG selbst an. Das Gros der Erträge landete bei den Banken, die sowohl den Erwerb der Objekte finanzierten als auch die Zwischenfinanzierung bis zur Unterbringung in den Fonds leisteten. Zudem stellten sie den Fonds die benötigten Fremdmittel zur Verfügung und finanzierten je nach Wunsch auch das Anlegerkapital. Die dabei erzielten Gewinne trugen nicht unwesentlich zu den Dividendenzahlungen der Bankgesellschaft bei, von denen auch das Land profitierte. 1999 entfiel bereits mehr als ein Viertel aller vom Bankgesellschaftskonzern ausgereichten Immobilienfinanzierungen auf die Aktivitäten rund um die IBG.

Mitte der 90er Jahre hatte die Politik auch die Möglichkeit „entdeckt“, landeseigene Immobilien (Wohnungen) und eigene – mitunter durchaus problembehaftete – Gesellschaften wie etwa die Landesentwicklungsgesellschaft, die Gesellschaft für Stadterneuerung oder die Arwobau in die IBG abzuschieben. Gleiches galt für politisch motivierte Projekte wie etwa den Lausitzring. Selbst vor dem direkten Zugriff auf die Substanz der Bankgesellschaft schreckte die Politik nicht zurück, sei es, dass sie den Konzern trotz eines schlechten Jahresabschlusses zur Auszahlung einer Dividende nötigte, sei es, dass sie sich die dem Land zustehenden Gewinnansprüche der Sparkasse über Jahre hinaus im Voraus auszahlen ließ.

Endgültig ins Trudeln geriet die Bankgesellschaft Ende 2000/Anfang 2001. Zum einen musste der Konzern erneut extrem hohe Wertberichtigungen für ausgereichte Kredite vornehmen, zum anderen hatte sich die Investmentsparte des Unternehmens bei hoch riskanten Spekulationen mit forderungsbesicherten Papieren im irischen Dublin in einer bis dahin kaum vorstellbaren Größenordnung verzockt. Das IBG-Debakel war nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte. Konzernchef Rupf hatte versucht, die IBG auf eine auf den Cayman-Inseln beheimatete Investmentgesellschaft zu übertragen und dafür die Fondsrisiken extrem hoch bewerten lassen, obwohl bis dahin die für die Bedienung eventueller Mietausfälle gebildeten Rückstellungen nur marginal in Anspruch genommen worden waren.

Als der Cayman-Deal platzte, musste der Konzern zusätzlich zu den sonstigen Verlusten die selbst in die Höhe getriebenen Rückstellungen für die Fondsrisiken in voller Höhe aus Eigenmitteln abdecken – und war damit hoffnungslos überfordert. Dass der horrende Kapitalbedarf der Bankgesellschaft zu diesem Zeitpunkt aber nur zu einem kleinen Teil den Immobilien- und Fondsaktivitäten anzulasten war, nahm niemand mehr zur Kenntnis.

Oder wollte es auch nicht zur Kenntnis nehmen: Das „normale“ IBG-Geschäft war schließlich von der IBG-Geschäftsführung um Manager Manfred Schoeps zu verantworten. Und kontrolliert wurde Schoeps von einem Aufsichtsrat, dem nur Banker angehörten. Wenn es gelingen würde, Nachfragen und Ermittlungen auf diesen Bereich einzugrenzen, käme die Politik, die in den Gremien der Banken die entscheidenden Weichenstellungen für das IBG-Geschäft vorgenommen, aber auch die anderen Problembereiche des Konzerns mit ihren extrem hohen Verlusten zu kontrollieren hatte, außen vor.

Dieses Kalkül, sollte es denn eins gewesen sein, ist aufgegangen. Klaus Landowsky ist da keine Ausnahme: Er steht in seiner Funktion als Ex-Banker, nicht als Ex-Politiker vor Gericht. Aber „nur“ wegen der Billigung von Mietgarantien für zwei Fonds. Und ob es der Staatsanwaltschaft gelingt, ihm wie auch Peter Jörg Klein hier ein vorsätzliches Fehlverhalten nachzuweisen, das zu einem tatsächlich entstandenen und bezifferbaren Vermögensschaden zulasten der IBG geführt hat, muss erst noch abgewartet werden. Ewald B. Schulte

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