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BBI-Flugrouten: Krach machen lohnt sich

Die unausgegorenen Flugroutenpläne für den BBI scheiterten am Protest der Bürger. Die erste Planung, verantwortet von der Flugsicherung in Bremen, basierte auf Bequemlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Nun aber hat die Berliner Flugsicherung das Heft in der Hand.

Sechs Monate, nachdem die Flugsicherung ihre die Interessen der Anwohner missachtenden Routenvorgaben für den Airport BBI veröffentlichte, ist diese planerische Missgeburt still und leise aus dem Verkehr gezogen worden. Im Gespräch der Beteiligten bildeten sich offenbar ganz unaufgeregt sachliche Lösungen heraus.

Deren Kernpunkte sind, beim Start Richtung Westen, ein Geradeausflug von der Nordpiste und ein um 15 Grad nach Süden abgeknickter Abflug von der Südpiste. Das lässt den Menschen in Klein-Machnow ganz und denen in Blankenfelde weit mehr als bislang ihre Ruhe. Bei Starts Richtung Osten werden die am häufigsten verwendeten, kleineren Maschinen vom Typ Boeing 737 und Airbus A 320 stark abgeknickt aufsteigen, während die Langstreckenflugzeuge länger parallel fliegen dürfen. Diese auch in München praktizierte Regelung nimmt hier Rücksicht auf die Bürger in Zeuthen, Schulzendorf und Eichwalde. Und auch dies scheint jetzt sicher: Die Richtung Westen startenden Fernflieger Richtung Asien werden im weiten Bogen nördlich um das Berliner Stadtgebiet herumgeführt.

Warum nicht gleich so, fragt man sich. Die Antwort ist einfach. Die erste Planung, verantwortet von der Flugsicherung in Bremen, basierte auf den Prinzipien der Bequemlichkeit und der Wirtschaftlichkeit. Vermeidung von Lärm über Wohngebieten spielte, wenn überhaupt, erst nachgeordnet eine Rolle. Nun aber hat die Berliner Flugsicherung das Heft in der Hand, und deren leitende Mitarbeiter setzen die Prioritäten menschenfreundlicher und suchen das Gespräch. Der Protest von Anwohnern und Bürgerinitiativen gegen eine unsinnige Planung hat sich also gelohnt.

Weniger durchdacht sind hingegen Versuche, nun auch ein komplettes Nachtflugverbot für den neuen Flughafen erzwingen zu wollen. Bereits jetzt darf, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2006, zwischen Mitternacht und fünf Uhr morgens nicht geflogen werden, von Notfällen einmal abgesehen. Für die Zeit zwischen 22 Uhr und 24 Uhr steht, genauso wie für die Stunde zwischen fünf und sechs Uhr, eine endgültige Regelung noch aus. Auch darüber wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Würden die Richter eine längere Kernruhezeit als zwischen null und fünf Uhr für notwendig halten, hätten sie die aber wohl bereits 2006 im Urteil verankert.

Derzeit gilt für die Randstunden eine Maßgabe des Brandenburger Infrastrukturministeriums vom Oktober 2009, die die Zahl der erlaubten Flüge umso restriktiver behandelt, je näher die Start- und Landezeiten auf Mitternacht oder fünf Uhr früh zulaufen. Diese Regelung findet der CDU-Abgeordnete Mario Czaja bei Weitem nicht streng genug. Der Berliner CDU ist das inzwischen unheimlich – aus gutem Grund. Was Czaja vorschwebt, und wofür er bei Bürgerinitiativen Sympathie findet, würde aus der geplanten Anbindung Berlins an die Welt einen Flughafen der Provinz machen. Aber selbst dort werden heute nicht mehr um 22 Uhr die Bürgersteige hochgeklappt.

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