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Meinung: Befreiung ohne Rechnung

Das Berliner Verwaltungsgericht hat allen Abenteurern Tür und Tor geöffnet: Das Auswärtige Amt darf sich künftig von befreiten Geiseln kein Geld mehr erstatten lassen. So radikal kann man das Urteil sehen, aber es wäre unfair.

Das Berliner Verwaltungsgericht hat allen Abenteurern Tür und Tor geöffnet: Das Auswärtige Amt darf sich künftig von befreiten Geiseln kein Geld mehr erstatten lassen. So radikal kann man das Urteil sehen, aber es wäre unfair. Das Gericht hatte nicht über Verantwortungsbewusstsein zu urteilen, sondern über die Frage, ob das Konsulargesetz auf Entführungsfälle anwendbar ist. Das Gericht sagt nein, weil das Gesetz für soziale Hilfe ausgerichtet ist. Eine Entführung aber ist politisch, und das Gericht sah sich genötigt, darauf hinzuweisen, dass der Staat verpflichtet ist, seinen Bürgern in der Not zu helfen. Der Hubschrauberflug, um den es hier ging, eine Bedingung der Entführer, war kein Rückflug, sondern Teil der Befreiung. Der Staat hat das getan, was er tun musste: Er hat den Hubschrauberflug genehmigt so wie er Lösegeldzahlungen billigt – um Leben zu retten. Das kann man nicht in Rechnung stellen. Der Staat hat kein Recht, Verantwortung einzuklagen, auch wenn es wünschenswert wäre. Verantwortung muss der Bürger selbst übernehmen. Nach Kolumbien reisen, in eine Gegend, die als Hochburg der Entführungsindustrie gilt, ist verantwortungslos. ale

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