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Berliner Justiz und NPD: Keine Tricks erlaubt

Die rechtsextreme NPD darf in Berliner Rathäusern tagen, und nicht nur das: Sie hat das gleiche Recht, einen Tagungssaal zu mieten wie demokratische Parteien auch. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden. Die NPD muss, wie alle Extremistenorganisationen, bekämpft werden - aber ohne Tricks.

Nach Ansicht der Richter war es nicht zulässig, wie Stadträte und Bezirksbürgermeister versucht haben, der NPD Tagungsräume vorzuenthalten: mit Vorbehalten im Mietvertrag und Einschränkungen der Räumlichkeiten. Mit dem Urteil hat das Gericht einen juristischen Streit in die politische Arena zurückbefördert. Dort gehört er hin. Solange die NPD nicht verboten ist, ist sie so zu behandeln wie alle zugelassenen Parteien. Das gilt, nebenbei, auch für die rechtspopulistischen Anhänger von Pro Deutschland und Pro Berlin, die sich am Samstag im Schöneberger Rathaus treffen wollen. Die NPD muss, wie alle Extremistenorganisationen, bekämpft werden. NPD-Anhänger sollen spüren, wie wenig mehrheits- und politikfähig sie sind. Dazu gehört der Streit über ein NPD-Verbot. Dazu gehört, dass der Staatsschutz diese Partei überwacht. Dazu gehört die Anwendung des Strafrechts. Das Tricksen mit Mietverträgen gehört nicht dazu.

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