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Berliner Senat: Ein Gesetzchen zur Integration

Was der Berliner Senat auf den Weg gebracht hat, ist kein Integrationsgesetz, sondern eher ein verbindlicher Wegweiser für Behörden und die städtische Selbstverwaltung. Die Integration der Menschen wird es kaum voranbringen.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Es ist das Mindeste, was man von einer Regierung erwarten kann: dass sie den Bürgern verständlich macht, was sie will. Als der Berliner Senat im Juni ein Integrations- und Teilhabegesetz vorstellte, dachten alle, jetzt kommt der große Wurf. Aber es kam ein Gesetzchen, das die öffentliche Verwaltung interkulturell ertüchtigen und die Beteiligung von Migranten an den kommunalen Gremien stärken soll. Nebenbei wird die Bestattung nach muslimischer Tradition geregelt und aus kirchlichen werden religiöse Feiertage gemacht. Das ist in Ordnung, aber es ist kein Integrationsgesetz, eher ein verbindlicher Wegweiser für Behörden und die städtische Selbstverwaltung. Ein kleiner Baustein dessen, was Integration in einer Millionenstadt voranbringt, in der 189 Nationalitäten aufeinandertreffen. Rot-Rot hätte dies von Anfang an deutlich machen müssen. So aber luden sich Frust und Ärger auf dem Wowereit-Senat ab, weil der Gesetzentwurf auf Fragen antwortet, die nicht gerade im Mittelpunkt der öffentlichen Integrationsdebatte stehen. Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen will 2011 ebenfalls ein Integrationsgesetz auf den Weg bringen. Mal sehen, ob sie es besser machen. Konkurrenz belebt auch das politische Geschäft.

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