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Das Beschneidungsurteil setzt die Politik enorm unter Druck.

© dpa

Beschneidungs-Debatte: Wir sind schon eine Komikernation

Wenn ein Urteil wie jenes aus Köln zum Thema Beschneidung die Rechtslage in Deutschland bestimmt, dann werden wir nicht erst zur Komikernation - sondern sind es bereits. Die Empörung der Gläubigen hat die Politik unter einen Handlungsdruck gesetzt, den es eigentlich gar nicht gibt.

Die Debatte über die rituelle Beschneidung bekommt schon rituelle Züge – hier die religiösen Eiferer, dort ihre eifernden Gegner –, da bricht sich ein erstaunlicher Pragmatismus Bahn. Nach Baden-Württemberg sollen nun auch die Berliner Strafverfolger eine Richtlinie an die Hand bekommen, wie mit Anzeigen und Verfahren in dieser Angelegenheit umzugehen ist. Justizsenator Thomas Heilmann dürfte das Diktum seiner Parteikollegin Angela Merkel im Ohr haben, wonach Deutschland eine „Komikernation“ sei, wenn der Ritus verboten würde. Es ist deshalb kaum zu erwarten, dass demnächst Ermittler in Synagogen und zu muslimischen Beschneidungsfeiern ausschwärmen, um Berlin international als Komikerstadt bekannt zu machen. Heilmann wird wohl eine Lösung finden, die Beschneidung unter Auflagen für möglich erklärt, zumindest für den Übergang.

Aber welcher Übergang ist gemeint? Staatsanwälte haben auf Grundlage geltenden Rechts zu handeln. Wenn die medizinisch fachgerechte Zirkumzision nach ihrer Ansicht keine Straftat ist, warum sollte man dann ein Gesetz benötigen, das dies obendrein noch einmal erlaubt? Zumal, wo es bundesweit sonst keine Verfahren gibt?

Die Beschneidungsdebatte in Bildern:

So im Ganzen ja wunderbar ethisch und niveauvoll die Debatte um Knabenbeschneidung voranschreitet, es drängt sich unter technischem Aspekt die Frage auf, ob in ihr nicht Recht mit Unrecht verwechselt wird. Ärzte- und Juristenmeinungen sind bedeutungsvoll, aber es gibt viele von ihnen und sie sind unterschiedlich. Ähnliches gilt für Urteile von Landgerichten, zumal es in diesem Fall nur eine Kleine Strafkammer war. Bei allem Respekt, aber wenn ein solches Urteil – es besticht nicht gerade durch die Ausführlichkeit seiner Begründung – die Rechtslage in Deutschland zu bestimmen geeignet ist, dann werden wir nicht erst zur Komikernation – dann sind wir eine.

Gläubige sind, wie jeder weiß, nicht die besseren Menschen, doch manchmal die gelasseneren. Hier haben sie das vergessen. Ihre Empörung hat die Politik unter einen Handlungsdruck gesetzt, den es allein durch den Richterspruch nicht gab. Ob gläubig oder nicht, für Einkehr und Besinnung scheint es zu spät.

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