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Meinung: Beweissicherung jetzt

„Auch Pfusch am Bau gefährdet Brandschutz“ vom 18. Januar Die Vorgänge BER regen uns alle auf, auch mich als Bauherr.

„Auch Pfusch am Bau gefährdet Brandschutz“ vom 18. Januar

Die Vorgänge BER regen uns alle auf, auch mich als Bauherr. Ich möchte Sie bitten zu thematisieren: Beweissicherung jetzt! Planungsfehler ebenso wie Fehler der Bauausführungen ergeben Nachbesserungs- bzw. Schadenersatzansprüche des Bauherrn gegen Planer und Baufirmen. Die sind in der Regel haftpflichtversichert. Auch sind bauausführende Fachbetriebe bei fehlerhaften Planungen in der Pflicht, diese zu erkennen und die Lieferung/Leistung so nicht auszuführen. Sie formulierten richtig „die Vervollständigung der Erfassung des Bautenzustandes“. Aber bitte gleich als Beweissicherungsverfahren mit (gerichtlich) bestelltem Gutachter als Anspruchsgrundlage des Bauherrn! Das ist dringend durchzuführen, bevor die fehlerhaften Zustände durch Rückbau/Umbau beseitigt werden. Die bemängelte Bauüberwachung war übrigens Pflicht des Architekten.

Elmar Dietrich, Berlin-Wilmersdorf

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