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BGH-Urteil zu Steuerhinterziehung: Ein neuer Tarif

Man muss nicht moralisch, neidisch, katholisch oder arm sein, um die Steuersünderstrafen für ungerecht zu halten. Sie sind es. Motto: Strafe egal, Hauptsache, es kommt Geld in die Steuerkasse.

Man muss nicht moralisch, neidisch, katholisch oder arm sein, um die Steuersünderstrafen für ungerecht zu halten. Sie sind es. Das fängt bei der Politik mit ihren großzügigen Selbstanzeigeregeln an. Motto: Strafe egal, Hauptsache, es kommt Geld in die Steuerkasse. Und es endet bei Richtern, die weiße Hemden wie jene, die sie selbst tragen, nicht zu sehr beschmutzen möchten. Eine heillose Kumpanei bei einem Kapitalverbrechen gegen das Gemeinwohl. Jetzt hat der Bundesgerichtshof die Geduld verloren und erstmals eine Art Steuerhinterziehertarif entwickelt: Wer sechsstellig am Fiskus vorbeischleust, muss mit Haftstrafen rechnen – die noch zur Bewährung ausgesetzt werden können –, im Millionenbereich ist auch damit Schluss. Fleißigen Liechtensteiner Stiftungsgründern weht ab sofort Knastluft um die Nase. Auch öffentliche Hauptverhandlungen statt bloße Strafbefehle wird es künftig öfter geben. Die Richter senden ein deutliches Signal gegen „Deals“, gegen das in Steuer- und Wirtschaftsstrafsachen modern gewordene Aushandeln von Schuld und Strafe. Jetzt geht es wieder zurück zu den Rechtsstaatswurzeln: Klarheit durch Konfrontation. Es gibt sie noch, die guten Dinge. neu

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