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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© dpa

Bundesverfassungsgericht zum Euro: Ohne Parlament läuft nichts

Das Bundesverfassungsgericht hält die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm für verfassungskonform. Ein weiser Richterspruch: Das Budgetrecht des Bundestages, das so genannte Königsrecht, bleibt ungefährdet, der Euro kann dennoch gerettet werden.

Das Bundesverfassungsgericht sieht sich immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, es verteidige in zähem Beharrungsvermögen nicht nur die Rechte des Deutschen Bundestags gegen die Ansprüche europäischer Institutionen, sondern setze sich auch selbst in anmaßender Ausschließlichkeit über Gemeinschaftsrecht und den Europäischen Gerichtshof hinweg. Mit seinem zustimmenden Urteil über die Zulässigkeit der Ausgestaltung des permanenten Euro-Rettungsschirms ESM hat es nun seine grundsätzliche Europa-Freundlichkeit genauso unter Beweis gestellt wie den ungeschmälerten Willen, jede Beschränkung der Kompetenzen des deutschen Parlamentes abzublocken. Es war, so betrachtet, ein weiser Richterspruch.

Der „Europäische Stabilitätsmechanismus“, European Stability Mechanism – dafür steht ESM, soll mit einem Gesamtvolumen von 700 Milliarden Euro wankenden Euro-Ländern mit Hilfsprogrammen oder Finanzspritzen und durch den Ankauf von Staatsanleihen aus der Bredouille helfen. Der deutsche Anteil am ESM beträgt 190 Milliarden Euro. Die Kläger gegen diese Regelung hatten Sorge, unter bestimmten Umständen könne der deutsche Anteil deutlich höher liegen, ohne dass das Parlament eine weiter gehende Zahlungsverpflichtung ablehnen könnte.

Die Verfassungsrichter legten noch einmal nach

Dem hatten die Karlsruher Richter freilich schon mit ihrem ersten Urteil vom 12. September 2012 einen Riegel vorgeschoben. Auf ihre Forderung hin verdeutlichten die ESM-Mitglieder bereits zwei Wochen später die Haftungsbedingungen der Euro-Staaten. Hier legten die Verfassungsrichter nun noch einmal nach. Die Bundesregierung muss künftig in jedem Haushaltsjahr eine Prognose abgeben, in welcher Höhe sie mit einer anteiligen Haftung im Rahmen des ESM rechnet. Diesen Betrag muss sie dann auch im Haushalt einstellen und durch den Bundestag freigeben lassen. Die Regierung hätte das gerne über Nachtragshaushalte geregelt. Eine Zustimmung dazu hätte die Regierung dann unter Hinweis auf Dringlichkeit und Alternativlosigkeit quasi erpressen können. Das lehnt Karlsruhe ab. Das Budgetrecht des Bundestages, das so genannte Königsrecht, bleibt ungefährdet, der Euro kann dennoch gerettet werden.

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