zum Hauptinhalt
Der Schauplatz des Bombenangriffs 2009 bei Kundus.

© dpa

Bundeswehr und Afghanistan: Für die Opfer von Kundus ist es ein erster Sieg

Das Landgericht Bonn verhandelt bald den Fall Kundus – Beklagter ist die Bundesregierung. Diese muss nun weitere Dokumente vorlegen. Das Handeln des Militärs könnte auf diese Weise noch einmal ganz neu beurteilt werden.

Das wird ein heißer Sommer für die Bundeswehr. Und das auch noch so kurz vor der Bundestagswahl. Das Landgericht Bonn verhandelt nämlich den Fall Kundus – Beklagter ist die Bundesregierung – und will ganz genau Bescheid wissen über die Bombenabwürfe auf zwei von Taliban entführte Tanklaster in Afghanistan im September 2009. Damals gab es viele zivile Opfer, der Vorgang rief international Aufsehen und auch national durchaus Empörung hervor. Das Brisante ist jetzt: Innerhalb eines Monats sollen Video- und Tonaufnahmen mit Gesprächsprotokollen über die Abläufe vorgelegt werden; Abläufe, die zum Einsatz der amerikanischen Luftwaffe auf deutsches Betreiben führten. Der Verantwortliche war Oberst Klein, heute General Klein. Ob er wieder mit dem Hergang konfrontiert wird, ob er aussagen muss, ist nicht sicher. Möglich ist aber, dass das Ansehen und das Handeln des Militärs noch einmal in aller Öffentlichkeit zu beurteilen ist. Im Prozess geht es ja um erste Schadenersatzklagen von Zivilopfern, zwei Hinterbliebene erwarten eine höhere Entschädigung als geleistet. Dass diese Erwartung nicht unbegründet ist, wie das Gericht deutlich macht, ist für die Opfer ein erster Sieg.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false