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Burkini vor Gericht: Heilige Badepflicht

Die Schulpflicht ist dem deutschen Staat in etwa so heilig wie dem gläubigen Muslim der Prophet Mohammed. Und sie gilt im Integrationszeitalter als umso wichtiger.

Die Schulpflicht ist dem deutschen Staat in etwa so heilig wie dem gläubigen Muslim der Prophet Mohammed. Und sie gilt im Integrationszeitalter als umso wichtiger. Insofern ist die ablehnende Haltung des Bundesverwaltungsgerichts gegenüber der Klage einer jungen Muslima auf Befreiung vom Schwimmunterricht nicht verwunderlich. Die Richter fürchten, sie könnten andernfalls entstaatlichte Inseln für religiösen Fundamentalismus schaffen – und das gemeinsame Bad in kultureller und geschlechtlicher Vielfalt würde seltener. Eine allzu ängstliche Prognose. Im Großen und Ganzen arrangieren sich die Muslime mit dem Bad in der Diaspora. Es ist deshalb bedauerlich, dass das Gericht mit seinem Urteil die Spielräume für schonende individuelle Lösungen verengt hat. Aber es hatte keine Wahl, die Schulverwaltung ließ sie ihm nicht. Ausnahmen, man merkte es auch beim Berliner Streit um ein muslimisches Pausengebet, werden im schulischen Integrationskampf als Schwäche ausgelegt. Dabei liegen hier, im Alltag, die Chancen – und nicht in Urteilen der Gerichte. Wenn die Schulen junge Gläubige und ihre Eltern partout nicht überzeugen können, dass mit Jungs zu baden Spaß macht und keine Schande ist, dann mögen die Mädchen, in Gottes Namen, so lange in der Umkleide verweilen dürfen. neu

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