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Bußgeld für Otto Schily: In schlechter Verfassung

Seine Nebeneinkünfte legt er nicht offen und das Ordnungsgeld will Otto Schily auch nicht zahlen. Nur, weil einer mal Innenminister war, hat er noch lange kein Recht, sich über geltendes Recht zu erheben.

Das nennt man mal einen gelungenen Beitrag zur Hebung des Politikerimage. Bravo, Herr Bundestagspräsident! Nur, weil einer Otto Schily heißt und mal Innenminister war, hat er noch lange kein Recht, sich über geltendes Recht zu erheben. Gut 22 000 Euro soll Schily dafür zahlen, dass er sich weigert mitzuteilen, bei wem er – außer bei den Wählern – sonst noch so auf der Honorarliste steht. Wohlgemerkt: Anonym soll er seine Auftraggeber nennen! Niemand zwingt ihn offenzulegen, wer ihn beauftragt. Was er verdient hat, soll im Safe des Bundestags hinterlegt werden. Damit im Zweifelsfall jemand nachweisen kann, ob Schily bestechlich ist – oder nicht. Doch nicht mal zu dieser Offenheit ist der Ex-Verfassungsminister bereit. Hat er was zu verbergen? Man unterstellt ihm, er habe vor Jahren einen zweifelhaften Auftrag von Siemens abgearbeitet und daran ordentlich verdient. Schily könnte, dem Verhaltenskodex der Parlamentarier gemäß, seine Nebeneinkünfte offenlegen und den Vorwurf mit einem Federstrich entkräften. Warum er es nicht tut, darüber muss nun jeder selbst spekulieren. Denn der Bundestagschef darf für Schweigen abstrafen, nicht die Veröffentlichung erzwingen. Leider. asi

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