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Chefgehalt ohne Chefposten: Mathe hilft Frau

Nach dem Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes war eine Klagewelle befürchtet worden; dann gab es Gutachten, die feststellten, dass diese Welle ausblieb. Doch das könnte vorschnell gewesen sein. Schließlich müssen sich die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, erst herumsprechen.

Sehr findig der 40-Jährige, der sich kürzlich aufgrund seiner Jugend diskriminiert fühlte und durchsetzte, dass er nach der höchsten Tarifstufe bezahlt wird. Sein Vorteil: Der Bundesangestelltentarifvertrag, der in Berlin als einzigem Bundesland noch gilt, staffelt nach Lebensalter und verstößt daher gegen das Gesetz. Die Frau, die jetzt gewann, profitiert von einer anderen Regelung: Ein Indiz reicht erstmal als Beweis, damit die Darlegungslast zum Gegner wandert. In ihrem Fall diente die Wahrscheinlichkeitsrechnung als Indiz. Statistisch ist es total unwahrscheinlich, dass bei einem Frauenanteil von zwei Dritteln im Betrieb keine einzige Frau eine Führungsposition erreicht. Nun war der Arbeitgeber am Zug, der aber hatte nichts Schriftliches über die Personalentscheidung. Aus beiden Vorgängen können Arbeitgeber lernen. Wenn sie sich wappnen wollen, sollten sie die Regelungen des Gesetzes abklopfen – dann da ist noch mehr Musik drin. fk

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