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In dieser Schwabinger Wohnung lagerte Cornelius Gurlitt über mehrere Jahrzehnte die Gemälde seiner Sammlung.

© dpa

Cornelius Gurlitt und die Justiz: Aufarbeitung ja, aber gerecht

Die Untersuchung der unter Raubkunstverdacht stehenden Gemälde aus der Gurlitt-Sammlung ist wichtig - vor allem für mögliche Erben. Doch sollte es dabei fair zugehen. Auch für Cornelius Gurlitt.

Die Rückgabe der Bilder an Cornelius Gurlitt konnte nicht lange auf sich warten lassen. Das war klar, nachdem der Sohn des NS-Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt am Montag mit dem Bund und dem Land Bayern eine Vereinbarung unterzeichnet hatte. Darin erklärt er sich bereit, die rund 500 unter Raubkunstverdacht stehenden Gemälde weiter von einer „Taskforce“ untersuchen und restituieren zu lassen, sollten sich Erben finden.

Es erstaunt aber doch, dass die hartleibige Augsburger Staatsanwaltschaft bereits zwei Tage später ihre Beschlagnahmung vom Februar 2012 aufhebt. Einen Deal gebe es nicht, sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback. Der hatte sich im Sturm der Entrüstung über den „Schwabinger Kunstfund“ noch für eine „Lex Gurlitt“ starkgemacht, um den Sammler seiner Rechte zu entheben.

Einen Deal braucht es auch gar nicht, denn die juristische Lage klärte sich zunehmend. Die Konfiszierung der 1280 Bilder, deren Geheimhaltung – all das schoss übers Ziel hinaus. Aufarbeitung ja, aber fair und gerecht, wie die Washingtoner Erklärung besagt, auch für einen Cornelius Gurlitt. Die Chancen steigen jetzt für die Nachfahren der beraubten Familien.

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