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Meinung: Das tut weh

Ökonomie im Wahlkampf: Wie die Bürger falsch informiert werden Von Rolf Peffekoven

Geltende Gesetze und gesicherte Erkenntnisse spielen im Wahlkampf offenbar keine Rolle. Jedenfalls ist erstaunlich, was den Bürgern an Fehlinformationen zugemutet wird. Da schlägt der Außenminister einen erhöhten Steuersatz für „Luxusgüter“ vor, obwohl er weiß, dass das EUrechtlich gar nicht möglich ist. Zumindest wäre ein einstimmiger Beschluss der 25 EU-Mitglieder dafür erforderlich. Pikant ist auch, dass der früher in Frankreich geltende erhöhte Steuersatz für Nobelkarossen auf deutsches Drängen abgeschafft wurde, weil er deutschen Automobilherstellern schadete.

Der stellvertretende CDU-Vorsitzende Böhr und der saarländische CDU-Ministerpräsident Müller wiederum wollen den Katalog der bei der Mehrwertsteuer ermäßigt besteuerten Güter „familienfreundlicher“ definieren. Kinderbekleidung, Windeln und Spielzeug sollen nur noch mit 7 Prozent Mehrwertsteuer belegt werden. Dass dadurch auch Bezieher hoher Einkommen subventioniert werden, wird verschwiegen. Der Preis steuert Angebot und Nachfrage. Wenn man Familien unterstützen will, sollte man das Kindergeld einkommensabhängig gestalten und für Bezieher niedriger Einkommen erhöhen.

Der SPD-Vorsitzende Müntefering agitiert gegen die von der CDU/CSU geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer und behauptet, „unter Merkel wird alles 2 Prozent teurer“. Auch das ist ökonomischer Unsinn. Müntefering verwechselt Prozentpunkte und Prozentsätze. Wenn die Mehrwertsteuer um zwei Prozentpunkte erhöht wird, werden die davon betroffenen Güter – vollständige Überwälzung vorausgesetzt – um etwa 1,8 Prozent teurer. Da die Erhöhung aber nur für den Normalsatz von derzeit 16 Prozent gelten soll, nicht dagegen für die mit 7 Prozent ermäßigt besteuerten Güter, und da es zudem noch viele Steuerbefreiungen gibt, wird der Preisindex nicht einmal um diese 1,8 Prozent steigen. Stattdessen dürfte die zu erwartende Preisniveausteigerung deutlich unter einem Prozent liegen.

Den Gipfel der Fehlinformationen jedoch hat der Bundesfinanzminister erklommen. Er wird mit dem Satz zitiert: „Gleicher Steuersatz für alle ist doch unglaublich ungerecht.“ Offenbar ist dem Minister entweder der Unterschied zwischen dem Grenzsteuersatz und dem Durchschnittssteuersatz nicht klar, oder – was wahrscheinlicher ist – er interpretiert das Kirchhof-Modell bewusst falsch. Der darin vorgeschlagene einheitliche Steuersatz von 25 Prozent („Flat rate“) ist ein Grenzsteuersatz und sagt lediglich, dass jeder zusätzlich verdiente Euro mit 25 Cent steuerlich belastet wird. Die Gesamtbelastung eines Steuerpflichtigen wird aber vom Durchschnittssteuersatz bestimmt. Sofern ein Steuerfreibetrag gilt, steigt der Durchschnittssteuersatz mit wachsendem Einkommen.

Zum Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einer Erwerbsperson würde in Zukunft ein Einkommen von 34000 Euro steuerfrei beziehen; steigt ihr Einkommen um 1000 Euro, werden 250 Euro Steuern fällig. Die Durchschnittsbelastung liegt dann bei gerade einmal 0,74 Prozent. Ein Millionär dagegen, bei dem sich der Steuerfreibetrag (relativ) weniger stark auswirkt, würde einen Durchschnittssteuersatz von nahezu 25 Prozent akzeptieren müssen. Die vertikale Steuergerechtigkeit (unterschiedliche Einkommen müssen unterschiedlich belastet werden), aber auch die horizontale Gerechtigkeit (gleiches Gesamteinkommen muss auch gleich hoch besteuert werden) werden durch das Kirchhof-Modell durchaus erreicht.

Rolf Peffekoven ist Direktor des Instituts für Finanzwissenschaft der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen.

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