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Meinung: Das Urteil fällt der Wähler

FREISPRUCH FÜR WUPPERTALS OBERBÜRGERMEISTER

Dieses Urteil überrascht in mehrfacher Hinsicht. Die Begründung der Wuppertaler Richter ist – vorsichtig gesprochen – mutig. Sie verurteilten, kurz gefasst, den Bauunternehmer Clees wegen Vorteilsgewährung, aber derjenige, der den Vorteil nehmen und einen anderen dafür gewähren sollte, wurde freigesprochen. Clees hat Kremendahl bestochen, das ist strafbar, aber der Bestochene geht ohne Tadel aus dem Gerichtssaal. Man muss kein Prophet sein, um vorauszusagen, dass dieser Spruch die höheren Gerichte beschäftigen wird. Wenn Hans Kremendahl davon träumt, unbeschädigt in die Kommunalwahl des übernächsten Jahres zu gehen, ist das auch mutig. Während der Revision muss sich der Oberbürgermeister erneut mit seiner Vergangenheit beschäftigen. Und die Genossen dürfen ebenso wenig wie Kremendahl darauf hoffen, dass die Bürger so milde urteilen, wie die Richter. Denn bewiesen ist seit heute eines: In Wuppertal hat ein Baulöwe eine ganze Partei bestochen. Vor diesem Hintergrund gerät auch die Bundespartei ins Visier, denn dort hatte man immerhin Zweifel, ob die Spende rechtmäßig war. Dass man sich über diese Zweifel großzügig hinweggesetzt hat, zeigt, wie wenig die Moral in der Politik zählt. Offenbar war das Gericht nicht die richtige Instanz, solches Verhalten zu verurteilen. Uns Bürgern bleibt die Hoffnung, das mit dem Stimmzettel nachholen zu können. jz

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