Das Votum der Richter : Ein Ja und eine Warnung

13.09.2012 00:00 Uhrvon
Die Verfassungsrichter sagen "Ja, aber" zur Euro-Rettung. Foto: Reuters
Die Verfassungsrichter sagen "Ja, aber" zur Euro-Rettung. - Foto: Reuters

Die Bundesregierung sollte nicht zu laut jubeln über das "Ja" der Verfassungsrichter zur Euro-Rettung - denn es ist in einen schwer abzulösenden Vorbehalt gekleidet.

Erleben wir im Bundestag gerade zum letzten Mal eine Haushaltswoche, in der die Parlamentarier noch frei über Soll und Haben entscheiden können? Die Politik war schon dabei, dieses Königsrecht zu verspielen. Würde der Europäische Stabilitätsmechanismus, ESM, in Kraft treten, wie er jetzt vorliegt, wäre es mit der Hoheit der Abgeordneten über die Höhe von Steuern und Schulden vorbei gewesen. Eine von jeder demokratischen Legitimation freie Instanz, der Gouverneursrat und das Direktorium des ESM, hätte unter bestimmten Umständen Zugriff auf das deutsches Steuergeld weit über die offiziell genannten 190 Milliarden Euro hinaus gehabt.

Das Bundesverfassungsgericht hat es verhindert, wieder einmal, und hat das Etatrecht des Deutschen Bundestages gegen den Zugriff von Regierung und supranationalen Institutionen verteidigt.

Wirklich zufrieden mit dem Urteil können neben den Abgeordneten alle Bürger sein, denen das Jonglieren mit Rettungsschirmen und Hunderten von Milliarden immer unheimlicher geworden ist. Die Bundesregierung aber sollte nicht zu laut jubeln, denn das Ja der Karlsruher Richter zum ESM ist in einen schwer abzulösenden Vorbehalt gekleidet. Sie muss sicherstellen, dass Artikel 25 des ESM-Vertrages nicht angewendet werden kann. Der sieht vor, dass bei Zahlungsunfähigkeit einzelner ESM-Mitgliedsstaaten die anderen in die Bresche springen müssen. Und Karlsruhe akzeptiert ebenfalls nicht, dass die Akteure in Direktorium und Gouverneursrat unter Hinweis auf ihre Schweigepflicht den parlamentarischen Gremien Auskünfte über Beweggründe und Inhalt ihres Handelns verweigern.

Reaktionen auf das Urteil:

Gemischte Reaktionen auf ESM-Urteil

Ob das über eine Protokollnotiz, einen schriftlich hinterlegten Vorbehalt oder durch eine neuerliche Abstimmung in Bundestag und Bundesrat geschehen muss, ist offen. Auch weiß niemand, wie sich die anderen Vertragspartner zu einer deutschen Haftungsausstiegsklausel verhalten. Sicher aber wird der Bundespräsident nicht den Weg für das Inkrafttreten des ESM-Vertrages freimachen, so lange nicht letzte Zweifel ausgeräumt sind. Sollte er es dennoch versuchen, wird ein Karlsruher Einspruch ihn stoppen.

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Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle will das Urteil nicht als Politikschelte verstanden wissen. An zwei Stellen seiner mündlich vorgetragenen Einleitung hat er die Verantwortung der Politik und deren Primat sogar deutlich gemacht: Niemand könne im Moment sagen, welches Handeln richtig sei, aber die Entscheidung, was zu tun sei, bleibe Sache der Politik – und das Verfassungsgericht habe dabei „den Einschätzungsspielraum der Politik zu respektieren“.

Durchaus als Mahnung darf die Bundesregierung aber einen anderen Satz verstehen: „Nur als demokratisch legitimierte Rechtsgemeinschaft hat Europa eine Zukunft.“ Solche Reflektion wohlfeil nennen, hieße, ihre Berechtigung gering zu schätzen. Tatsächlich erwächst die Europamüdigkeit nicht nur der Deutschen vor allem aus dem Mangel an demokratischer Legitimation der Entscheidungsprozesse in sämtlichen europäischen Instanzen. Das frei, geheim, aber nicht gleich gewählte Parlament macht da mangels Kompetenzen nur bedingt eine Ausnahme.

Den Nationalstaat aufgeben wollen weder Franzosen, noch Italiener, Spanier oder Deutsche. Europa als Staatenbund mit mehr Kompetenzen in Brüssel, wie es EU-Kommissionspräsident Barroso ausgerechnet am Tag des Karlsruher Urteils ausmalte, ist jedenfalls nur dann eine Option, wenn die EU endlich beginnt, ihre Demokratiefähigkeit zu belegen.

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