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Debatte um DDR-Äußerung: Rechts-, Halbrechts-, Unrechtsstaat

Mit ihrer Äußerung, die DDR sei kein Unrechtsstaat gewesen, verwirrt Präsidentschaftskandidatin Gesine Schwan die politischen Begriffe.

Muss man es wirklich noch immer tun? Muss man der DDR nach bald 20 Jahren noch immer Nachrufe widmen? Es hat diese wiederkehrende Leichenbeschau, außer für die berufenen Historiker oder besonders betroffene Zeitzeugen, meist etwas rückgewandt Peinliches, Unehrliches. Oder Absurdes.

Absurdes Theater spielt dabei nun auch die integer intelligente, in ihrem Wahlkampf aber nicht immer sonderlich kluge Bundespräsidentschafts-Kandidatin Gesine Schwan. Im Tagesspiegel am Sonntag hat sie gesagt, dass die DDR kein „Unrechtsstaat“ gewesen sei, aber auch „kein Rechtsstaat“. In der DDR sei etwa im „Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht“ nicht alles unrecht gewesen, darum sei für sie das Wort Unrechtsstaat ein „diffuser Begriff“.

Das ist, wenn Begriffe wie Recht und Unrecht und damit alle Justiz überhaupt einen Sinn haben, blanker Unsinn. Was nicht Recht ist, bleibt Unrecht, völlig unabhängig von Fragen der jeweils konkreten, auf Erden oft unvollkommenen Gerechtigkeit. Nur ein bisschen Rechtsstaat aber geht nicht, so wenig wie ein bisschen schwanger.

Denn natürlich herrschte selbst im NS-Reich, wo das bis heute verbindliche Bürgerliche Gesetzbuch fast unverändert galt, im „Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht“ nicht überall terroristische Willkür. Das trifft so ähnlich auch auf manch andere, verglichen mit der DDR, unvergleichlich schlimmere Diktatur zu. Wer nicht Jude bei den Nazis, Frau bei den Taliban oder Bürger bei Pol Pot war und wer nicht ein erklärter Gegner eines totalitären Regimes ist, der hat fast immer seine eigenen Freiräume und Restrechte. Davon aber wird die seriöse Einschätzung, was ein Unrechtsstaat ist, nicht berührt.

Politische oder kulturelle Nischen und selbst weitere private und soziale Lebensbereiche ohne direkte staatliche Einmischung machen aus einem Unrechtsstaat noch keinen Halbrechtsstaat. Zumal nicht, wenn es posthum um ein System geht, in dem es neben dem Mangel an Demokratie und Freiheitsrechten bis zuletzt ein totalitäres Spitzelregime und eine politisch gesteuerte Justiz gab.

Peinlich also, dass eine Präsidentschaftsbewerberin – ebenso wie etwa der Mecklenburg-Vorpommersche Ministerpräsident – mit törichten, mit töricht wahltaktischen Äußerungen eine Debatte über solche Selbstverständlichkeiten provoziert. In einem Land, das nach zwei Diktatur-Erfahrungen diese Woche sein Grundgesetz feiert: eine Verfassung, die wahrlich die Unterscheidung zwischen Rechts- und Unrechtsstaat lehrt.

In einem Land freilich auch, in dem es fast 20 Jahre brauchte, bis mit Angela Merkel erstmals die Regierungsspitze das ehemalige Stasi- Gefängnis in Berlin-Hohenschönhausen, die zentrale Gedenkstätte für die SED-Opfer, besucht hat. Allerdings findet die Kanzlerin in diesen Tagen ungewöhnlich deutliche Worte zum „Unrechtsstaat DDR“. Sie fordert dabei für die Jüngeren „mehr Wissen und Erkenntnis“ über die DDR-Realität. Dieser Appell an die Schulen kommt spät. Aber er ist, statt ein Nachruf, immerhin ein Aufruf in die Zukunft.

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