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Rauchen nicht nach dem Essen!

© dpa

Debatte um Rauchverbot: Nach dem Essen sollst du rauchen!

Raucher haben es in Deutschland wirklich nicht leicht. Verbote überall und selbst die Raucherpause auf der Arbeit steht im Visier der Sittenwächter. Jetzt dürfen Raucher in Hamburg wenigstens wieder beim Essen paffen.

Darüber, was man nach dem Essen tun soll, gibt es gleich mehrere Anweisungen. Ruhen ist zum Beispiel so ein Vorschlag. Oder tausend Schritte tun ein anderer. Ein weiterer ist schon länger stark in Misskredit geraten, und eben mit dem hat sich jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt: Nach dem Essen sollst du rauchen! Für Nichtraucher ist das Gebot sicher nicht bindend. Aber wie sollen Raucher es befolgen, wenn sie im öffentlichen Bereich essen? Überall Verbote, Abweisungen und nirgends ein Aschenbecher. Raucher müssen draußen bleiben, und das ist, und das sagt ein Raucher, nicht schön, wenn die Temperaturen sinken und der Regen fällt. Am Pranger stehen ist das! Jawohl! Aber nun glimmt, so darf man das in diesem Zusammenhang wohl sagen, nun glimmt Hoffnung auf. Nach jahrelanger Verfolgung, nach nationaler und internationaler Ächtung, nach all den öffentlichen Schmähungen und Verteufelungen, nach all den Kübeln voller Hohn und Spott und Häme, denen Raucher hilflos ausgeliefert waren, haben Karlsruher Richter ihr Herz geöffnet. Darauf erst einmal eine Zigarettenpause.

So. Weiter im Text. Bislang hat sich das Bundesverfassungsgericht nur mit den Hamburger Rauchern befasst. Aber das kann ja noch werden, wenn die Welle der Freiheit erst einmal überschwappt.

In Hamburg ist es so: In Kneipen, in denen nur getrunken wird, dürfen Raucherzonen eingerichtet werden. In Restaurants, in denen gegessen wird, war das nicht gestattet. Anders ausgedrückt: Saufen und rauchen geht, fressen und rauchen nicht. Man sieht, dass in Hamburg Prioritäten gesetzt wurden, mit denen die eine gesellschaftliche Gepflogenheit über eine andere gestellt wurde. Ein klarer Verstoß, wie die Richter befanden, gegen den allgemeinen Gleichheitssatz. Dieser grausamen Hierarchie wurde nun der Garaus gemacht. Ab sofort dürfen in Hamburg auch in Speisegaststätten Raucherzonen abgetrennt werden.

Essen und trinken mögen sehr unterschiedliche Tätigkeiten sein, auch sehr unterschiedliche Auswirkungen haben, vor dem Gesetz sind sie absolut gleich. Eine unterschiedliche Behandlung von Kneipen und Restaurants lasse sich, so steht es in der Urteilsbegründung, „nicht durch Gründe des Gesundheitsschutzes“ rechtfertigen. Eine Logik, die sich auch Nichtrauchern erschließen sollte. Weil es keinen Unterschied macht, ob sie beim Trinken den Rauchern in ihrem Käfig zuschauen oder beim Essen.

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