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Der Streit um die PID: Zwischen Wissen und Gewissen

Die neue oder auch die überkommene Bewertung der Präimplantationsdiagnostik hat sehr grundsätzliche Züge. Für die betroffenen Frauen geht es um eine psychisch und physisch nur schwer zu ertragende Realität.

Die Bevölkerung in Deutschland schrumpft – und das schneller, als bislang gedacht. Immer weniger Frauen sind im gebärfähigen Alter, gleichzeitig aber steigt der Anteil derer unter ihnen, die keine Kinder haben, aus welchen Gründen auch immer. Darüber wird erstaunlicherweise in der Politik viel weniger gestritten und nachgedacht als über eine ganz kleine Zahl von Paaren, die gerne Kinder bekommen würden, dies aber aus Sorge um vererbbare genetische Defekte kaum wagen.

Manche dieser Paare nutzten, vermeintlich illegal, die Möglichkeiten der Präimplantationsdiagnostik, der PID, von der man glaubte, sie sei durch das 20 Jahre alte Embryonenschutzgesetz verboten, bis der Bundesgerichtshof im Juli zu einer anderen Rechtsauffassung kam. Die Leipziger Richter stellten fest, dass in der Petrischale erzeugte Embryonen sehr wohl auf schwere genetische Defekte untersucht werden dürfen, bevor eines von ihnen in die Gebärmutter eingesetzt wird. Der Berliner Mediziner Matthias Bloechle hatte dieses höchstrichterliche Urteil ausgelöst. Er zeigte sich selbst an, nachdem er befruchtete Eizellen von drei Paaren auf Gendefekte untersucht hatte, bevor er sie in die Gebärmütter einpflanzte. Bei allen drei Paaren war es zuvor durch die vorhersehbare Vererbung genetischer Defekte zu schweren Behinderungen oder Fehlgeburten gekommen.

Vor allem in der CDU wird vor ihrem am Montag beginnenden Parteitag diskutiert, ob die PID künftig generell verboten werden sollte. Dafür ist die Kanzlerin, ist der Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder. Dass die PID hingegen für Fälle schwerer erblicher Vorbelastung zugelassen bleiben solle, fordern mit den Ministerinnen Kristina Schröder und Ursula von der Leyen weitere prominente Unionspolitiker. Der gerade gewählte Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider, wünscht sich ein neues Nachdenken in der EKD über die bisherige ablehnende Haltung. Schneider will die Rolle der Frau stärker gewichtet sehen. Er bestreitet, dass in der Petrischale gezeugte Embryonen dem entstehenden Leben in der Gebärmutter gleichwertig seien.

Die neue oder auch die überkommene Bewertung der PID hat, was verständlich ist, sehr grundsätzliche Züge. Die Gegner dieser Methode sprechen von der Gefahr künftiger Designerbabys. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung warnt davor, „dem Wunschtraum eines Klavier spielenden Zehnkämpfers“ hinterherzulaufen. Der Vater eines behinderten Sohnes sieht den Tag kommen, an dem sich die Eltern solcher Kinder mit der Frage konfrontiert sehen, warum sie „das“ nicht verhindert haben.

Für die betroffenen Frauen – Ärzte schätzen ihre Zahl auf nicht mehr als 300 – geht es aber um eine psychisch und physisch nur schwer zu ertragende Realität. Würde PID in Deutschland verboten, bliebe die Abtreibung wegen eines genetischen Schadens des Kindes dennoch weiter erlaubt, sogar die Spätabtreibung bis zum achten Schwangerschaftsmonat. Dass ein Vier- oder Achtzeller in der Petrischale weiter reichenden Schutz genießen solle als ein schon lebensfähiger Embryo, erscheint nicht nur ihnen als exzessive Interpretation eines zweifellos existierenden ethisch-moralischen Konfliktes. Die CDU wird bei ihrem Karlsruher Treffen also auch vor der Frage stehen, welche Maßstäbe glaubwürdig angelegt werden können zwischen dem Wissen um die Behinderung werdenden Lebens und der Gewissensentscheidung, wie damit umzugehen ist.

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