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Deutsche Bank: Nicht nur Peanuts

Der Bundesgerichtshof hat die Deutsche Bank für schlechte Beratung bei risikoreichen Swap-Geschäften auf 540 000 Euro Schadenersatz verklagt. Bei diesen Wetten auf die Zinsentwicklung gewinnt die Bank nur, wenn der Kunde verliert.

Ob Ulrich Wiechers sich mit Spread Ladder Swaps auskennt? Der Richter am Bundesgerichtshof hat jedenfalls eine ausgeprägte Meinung zu diesen ziemlich komplizierten Finanzprodukten: Teufelszeug, das den Anleger in den Ruin stürzen kann. So was können sich nur Banker einfallen lassen. Wenn die Banker aber ihre Kunden nicht ausführlich über die Gefahren informieren, dann ist Schadenersatz fällig. So wie jetzt für die Deutsche Bank 540 000 Euro. Sollte das Institut weitere Verfahren verlieren, muss womöglich insgesamt ein zweistelliger Millionenbetrag gezahlt werden. Peanuts für die Deutsche Bank. Aber doch eine ärgerliche Sache, denn das Misstrauen gegen die Bankberater wird erneuert. Selbstverständlich gehören zu jedem Geschäft zwei, und der gierige Anleger soll ruhig büßen, wenn er sich verspekuliert und Papiere gekauft hat, deren Namen er nicht mal aussprechen kann. Und doch diskreditieren sich die Banker als Partner, wenn sie den eigenen Vorteil, die eigene Provision so weit vor die Interessen ihrer Kundschaft stellen, dass deren Verlust sogar ein Gewinn für die Bank bedeutet. Kein Wunder, dass so viel Geld auf dem Sparbuch landet.

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