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Meinung: Die eigenen Überzeugungen ernst nehmen

Das Kopftuch befördert eine kulturelle Kluft – und nicht die Integration / Von Wolfgang Huber

Wir leben in einem freiheitlichen Gemeinwesen. In ihm ist die Religionsfreiheit ein hohes Gut. Die Pluralität der Lebensformen und der religiösen Überzeugungen verlangt unseren Respekt; Toleranz muss auch dort geübt werden, wo sie unbequem ist. Deshalb akzeptieren wir es, wenn uns Musliminnen mit verhülltem Haupt auf der Straße begegnen. Sie bringen damit ihre kulturelle Identität zum Ausdruck. Doch es ist etwas anderes, wenn sie darauf beharren, das Kopftuch als Lehrerinnen zu tragen. Wer auf diesen Unterschied Wert legt, lässt es noch nicht an Liberalität fehlen. Die Lehrerin an einer öffentlichen Schule ist Staatsbeamtin. Sie repräsentiert unser Gemeinwesen. Zu dessen Grundlagen gehört die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Mühsam genug wurde sie erkämpft, jetzt gehört es zu den Pflichten von Staatsbeamten, sich für sie einzusetzen.

Ist also das Tragen eines Kopftuchs mit den Pflichten einer Staatsbeamtin vereinbar? Das Bundesverfassungsgericht hat die Klärung dieser Frage den Bundesländern überlassen. Es wäre zu wünschen, dass die Reaktionen der Länder nicht allzu bunt durcheinander gehen. Ich halte ein Verbot des Kopftuchs für durchaus vertretbar. Das Recht der persönlichen Religionsfreiheit steht dem nach meiner Überzeugung nicht entgegen. Als Staatsbeamter muss nämlich jeder Glaubende seiner religiösen Überzeugung in einer Weise Ausdruck geben, die mit den grundlegenden Verfassungswerten unseres Landes übereinstimmt. Das gilt für Staatsbeamte unabhängig davon, dass das Grundgesetz die Religionsfreiheit ohne Einschränkungen gewährleistet. Das muslimische Kopftuch aber bringt ein Verhältnis der Geschlechter zum Ausdruck, das mit unserer Kultur und Rechtsordnung nicht zusammenpasst. Es bezeichnet eine Kluft. In dieser Hinsicht ist es uns fremd – und zwar in erster Linie nicht aus religiösen Gründen. Bei einer Lehrerin dient es nicht der Integration, ganz im Gegenteil.

Deshalb ist das Kopftuch auf dem Haupt einer Muslimin anders zu beurteilen als das Kreuz am Revers eines Pfarrers oder das Kruzifix an der Wand eines bayerischen Klassenzimmers. Das Kruzifix, so heißt die eindeutige rechtliche Regelung, muss abgenommen werden, wenn auch nur ein Schüler oder seine Eltern sich dadurch beschwert fühlen. Dabei sprengt es den Rahmen des kulturell Vertrauten oder des rechtlich Anerkannten nicht. Von dem kleinen Kreuz auf dem Revers oder am Hals gilt das erst recht. Wer mit dem Kopftuch gleich alle religiösen Symbole aus der Schule vertreiben will, verwechselt Äpfel mit Birnen. Kein Kopftuch – dann auch kein Kreuz? Diese plakative Auffassung führt in die Irre. Auch die jetzt angestrebten Regelungen sollten sich an das Gebot der Mäßigung halten. Nicht nur der Beamte unterliegt diesem Gebot, sondern auch der Gesetzgeber.

Übrigens: Wenn Musliminnen, die Staatsbeamtinnen werden wollen, von sich aus diesem Mäßigungsgebot folgen würden, wäre eine gesetzliche Regelung gar nicht nötig. Mich beschäftigt die Frage, ob mit Hilfe des Kopftuchs erprobt werden soll, wie weit man gehen kann. Im Namen der Toleranz wird dann Nachgiebigkeit eingefordert. Das aber ist ein Fehlschluss. Tolerant kann nur sein, wer die eigenen Überzeugungen ernst nimmt. Das gilt auch für das Gemeinwesen, die Gleichberechtigung eingeschlossen.

Der Autor ist Bischof der Evangelischen Kirche BerlinBrandenburg.

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