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Meinung: Die einen sagen so

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Kopftuch: Klar ist noch nichts

Die erste hat nachgegeben. Iyman Alzayed, Kunstlehrerin aus Hannover, nimmt das Kopftuch ab und eine Stelle in Niedersachsen an. Ihre Klage gegen das Verbotsgesetz zog sie zurück, nachdem die Behörden ihr den Job versprochen hatten. Ob dies ein gelungenes Beispiel staatlich gesteuerter Integration, Demütigung einer gläubigen Muslimin, ein moderner Deal zwischen zwei Kulturen oder der Irrlauf einer Ausgrenzungsgesellschaft war, wird die Zukunft zeigen. Denn der politische Streit um das Kopftuch ist mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fereshta Ludin am Donnerstag so wenig zu Ende wie der rechtliche.

Ludin, die in Baden-Württemberg Lehrerin werden möchte und mit ihren Prozessen die Debatte auslöste, hat vor dem Leipziger Gericht verloren. Das war zu erwarten. Dieselben Richter hatten bereits entschieden, Ludin dürfe mit Kopftuch nicht in den Schuldienst – ohne dass es für dieses strikte Nein irgendeine gesetzliche Grundlage gegeben hätte. In Baden-Württemberg gibt es die jetzt. Was sollten die Richter anderes tun?

Also salvierten sie das neue Schulgesetz als verfassungsgemäß, ohne sich viele Gedanken zu machen. Doch genau da hakt es. Die Länder-Kopftuchgesetze für die Schulen haben bisher allesamt das Manko, die christliche Religion zu bevorzugen. Jedenfalls sollen sie das nach dem Willen ihrer Schöpfer tun, und die Betonung „christlich-abendländischer Bildungs- und Kulturwerte“ etwa im Stuttgarter Gesetz soll das sicherstellen. Das Bundesverwaltungsgericht konnte darin keine Bevorzugung entdecken. Konsequenz wäre: Auch Christensymbole sind an Lehrerinnen verboten, wenn man sie als geeignet ansieht, die Neutralität zu gefährden oder den Schulfrieden zu stören, wie es im Gesetz heißt.

Es werden sich schon ein Kläger und ein Richter finden, die das so sehen, ebenso welche, die im Kopftuch nichts Gefährliches entdecken können. Einer urteilt so, der andere so, ein Kopftuch bleibt drauf, eines muss runter, ein Kreuz muss ab. So bekommen wir doch noch Multikulti, zumindest in der Justizlandschaft. Ludin sollte ihren Fall noch einmal vor das Verfassungsgericht bringen. Die Richter dort müssen mehr Klarheit schaffen.

Denn wie das Kopftuch verboten werden kann, hat Karlsruhe nie gesagt. Nur dass es verboten werden kann – und dabei die Gleichbehandlung der Religionen angemahnt. Weitere Handreichungen fehlen. Stattdessen stilisierte das Gericht den Stoff zur „abstrakten Gefahr“ und überließ es den Ländern, das Maß an Religiosität in den Schulen neu zu bestimmen.

An den Schulen, wohlgemerkt. In Berlin, wo an einem Gesetz gearbeitet wird, dass alle im öffentlichen Dienst Haare zeigen müssen, hat man das überlesen. Die Ludins der Hauptstadt suchen sich schon Tücher aus – für ihren Auftritt vor Gericht.

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