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Meinung: Die Fesseln der anderen

Cicero: Das Verfassungsgericht sorgt für Waffengleichheit zwischen Staat und Medien

Otto Schily wird über das Urteil aus Karlsruhe nicht in Jubel ausbrechen. Als damaliger Bundesinnenminister trug er die Verantwortung dafür, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam im August 2005 die Redaktionsräume der Zeitschrift „Cicero“ durchsuchen ließ. „Cicero“- Mitarbeiter Bruno Schirra hatte in einem Artikel aus vertraulichen Unterlagen des Bundeskriminalamtes (BKA) zitiert, Unterlagen, die über eine „undichte Stelle“ im BKA in Journalistenhände gekommen waren. Unerhört, fand der Minister, und ließ die Staatsanwälte aufmarschieren, um das BKA-Leck via „Cicero“ zu orten.

Die „undichte Stelle“ wurde nie gefunden, dafür wurde Schily jetzt von den Verfassungsrichtern darüber belehrt, was Sache des Staates sein kann, was Aufgabe der Medien sein muss. Karlsruhe hat dem recherchierenden, dem investigativen Journalismus den Rücken gestärkt. Mehr noch, das Verhältnis von Pressemacht und Staatsgewalt wurde neu justiert.

Staatliche Stellen, aber auch parlamentarische Untersuchungsausschüsse hatten es sich in den vergangenen Jahren zur Gewohnheit gemacht, Akten und Unterlagen mit „V“, sprich als „Verschlusssache“, zu stempeln. „V“ heißt geheim: Gibt einer „Verschlusssachen“ weiter, veröffentlicht sie ein anderer, macht sich der eine des Geheimnisverrates und der andere macht sich der Beihilfe dazu schuldig. Das sagt Paragraf 353 b Strafgesetzbuch. Und schon standen die Strafverfolgungsbehörden in der Redaktionstür. Der Paragraf wurde zum Instrument, nicht, um Geheimnisverrat zu verhindern, sondern um Einschüchterung zu betreiben. Missliebige Veröffentlichungen sollten verhindert, ungeliebte Redaktionen und potenzielle Informanten mindestens zum Wohlverhalten angehalten werden.

Der Staat, jeder Staat hat sein schützenswertes Arkanum, gewiss, die Presse hat das ihre. Der große Raum dazwischen heißt Öffentlichkeit. Wer will, dass die Bürger sich ausreichend informieren können, muss beides zulassen – die richtig gute Nachricht und die richtig schlechte Nachricht. Gute Nachrichten halten weder der Urheber noch der Transporteur hinterm Berg. Anders bei den schlechten Nachrichten. Da ist der Urheber, und sei es eine Behörde, in der Regel sehr zurückhaltend bis schweigsam. Die Medien benötigen Hinweise, Hinweisgeber, wenn die Kontrollfunktion, die der einzelne Bürger eben nicht wahrnehmen kann, von den Medien öffentlich wahrgenommen werden soll. Das Karlsruher Urteil signalisiert nun, dass das Informationsinteresse der Allgemeinheit bedeutender ist als das Geheimhaltungsinteresse der Verwaltung.

Gilt also seit Dienstag: gefesselter Staat, entfesselte Medien? Mitnichten, allein die „Waffengleichheit“ ist wiederhergestellt worden. Die Staatsgewalt muss jeden Eingriff in die Freiheit der Presse und in die Unversehrtheit von Redaktionsräumen im Einzelfall sehr präzise und nachvollziehbar begründen. Sie muss, bevor sie zur Strafverfolgung schreitet, das tun, was Journalisten tun müssen, bevor sie schreiben: recherchieren.

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