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Die Gedanken sind frei: Bestraft die Taten, nicht die Ansichten!

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zur Abweisung eines Neonazis in einem Hotel weist in die falsche Richtung. Der Türsteher des Berghains kennt eine andere Möglichkeit, um unliebsame Gäste loszuwerden.

Die Antiatomkraft-Aktivistin Beate trägt immer ihren Sticker. Auf dem Sticker steht, na klar: „Atomkraft, nein danke“. Als sie bei ihrer Bergwanderung – Nebensaison, Vorbuchung nicht erforderlich – nach einem anstrengenden Tag die Waldmichelhütte erreicht, erlebt sie eine böse Überraschung. Der Waldmichelwirt lässt sie nicht ein. Seine Tochter arbeite zufällig beim Atomkraftwerk unten im Tal. Er hasse diese Anti-Atom-Leute. Außerdem sei gerade eine Wandergruppe von der Firma EON eingetroffen. Beate bietet zähneknirschend an, den Sticker abzulegen. Nützt nichts. Sie muss draußen im Schlafsack übernachten.

Bei seinem Skiurlaub im Erzgebirge erlebt auch Gregor Gysi eine böse Überraschung. Der Liftbetreiber hat in Bautzen gesessen, aus politischen Gründen. Er glaubt fest daran, dass Gysi IM bei der Stasi war und weigert sich, ihn mit dem Lift zu befördern.

Alice Schwarzer will es sich mal richtig gut gehen lassen – ein Wellnesstag in der Bio-Frauensauna „Il Paradiso delle Donne“! An der Kasse wird sie von der neuen Betreiberin zurückgewiesen. Diese Dame hatte ein Erweckungserlebnis und ist neuerdings fundamentalistische Christin. Sie sagt, dass ihr das menschliche Leben heilig sei. Eine profilierte Befürworterin des Rechtes auf Abtreibung, wie Frau Schwarzer es sei, wolle sie in ihrer Sauna nicht sehen.

Vor dem Gesetz sind alle gleich. So lautet die Grundidee des Rechtsstaates. Das heißt: Wenn ein Hotelbesitzer einen NPD-Funktionär als Gast zurückweisen darf, mit Verweis auf dessen Ansichten, nur deshalb, nicht etwa, weil der Mann sich danebenbenimmt oder im Hotel politische Propaganda betreibt, dann sind auch Szenen wie die gerade geschilderten in Zukunft denkbar. In genau diese falsche Richtung aber geht das jüngste Urteil des BGH, im Verfahren um die Hotelbuchung eines bekannten Rechtsradikalen.

Die Meinungsfreiheit gilt auch für extreme Meinungen, sonst wäre sie nichts wert. In einer Demokratie sollten Taten bestraft werden, nicht Ansichten. Der Gedanke wird zum Beispiel zur Tat, wenn ein Neonazi sein Gegenüber rassistisch beleidigt. Das ist strafbar. Solange er Taten unterlässt, darf er denken, was er will, und darf auch im Alltag nicht diskriminiert werden. Warum? Wegen eines einfachen, klassisch antifaschistischen Satzes: Wehret den Anfängen. Wenn heute im Hotelwesen Sonderregeln für Rechte gelten, dann kommen morgen die Linken an die Reihe, und übermorgen ist die nächste Gruppe dran. Wie man es aber machen kann, beweist jede Nacht der Türsteher vorm Klub „Berghain“. Wenn er jemanden nicht hineinlassen will, sagt er dieser Person nicht etwa, sie sei nicht schön genug oder habe das falsche Geschlecht, Nein, er sagt entweder gar nichts, oder er behauptet, der Laden sei voll.

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