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Meinung: Die Kunst des Neins

Monströser kann eine Tat kaum sein: Armin Meiwes hat einen Mann aus Berlin getötet, zerlegt und in Teilen gegessen. Der Akt eines Kannibalen.

Monströser kann eine Tat kaum sein: Armin Meiwes hat einen Mann aus Berlin getötet, zerlegt und in Teilen gegessen. Der Akt eines Kannibalen. Eine amerikanische Produktionsfirma hat daraus einen Film gemacht. Doch „Rohtenburg“ darf in Deutschland nicht gezeigt werden, hat das Oberlandesgericht Frankfurt nun geurteilt. Die Persönlichkeitsrechte von Armin Meiwes wögen schwerer als die Kunst- und Filmfreiheit. Was der Horrorfilm zeigt, weiß die Öffentlichkeit nicht. Sie kennt nur die unglaubliche Tat und ihre unglaublichen Details. Beides ist von jeder Kunstfreiheit so weit entfernt wie der Mensch vom Unmenschen. Der Gedanke, dass Meiwes selbst oder andere diesen Kannibalismus zu Geld machen, ist nicht zu ertragen. Keiner wird Meiwes daran hindern können, seine „Persönlichkeitsrechte“, seine wahre Geschichte zu einem Buch oder zu einem Drehbuch zu verarbeiten. Aber jeder, der das Buch verlegen oder einen Film darüber drehen will, bewegt sich auf der Ebene des Kannibalen. In der kommerziellen Verarbeitung der Tat liegt die Bejahung der Tat. Erst frisst Meiwes einen Menschen – und dann fressen wir seinen Stoff? Nein. jbh

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