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Meinung: Die Rüge und der Rückschritt

Von Robert Leicht Johannes Rau hat gesprochen - und Manfred Stolpe ist gegangen. Das zufällige Zusammentreffen verweist auf die schwächste Stelle in der starken Erklärung des Präsidenten, mit der er seine Unterschrift unter das Zuwanderungsgesetz begleitete.

Von Robert Leicht

Johannes Rau hat gesprochen - und Manfred Stolpe ist gegangen. Das zufällige Zusammentreffen verweist auf die schwächste Stelle in der starken Erklärung des Präsidenten, mit der er seine Unterschrift unter das Zuwanderungsgesetz begleitete.

Politisch werden vor allem diese beiden Sätze in Erinnerung bleiben: „Ich rüge das Verhalten des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg und seines Stellvertreters. Ich rüge und ermahne aber auch alle Übrigen, die zu diesem Ansehensverlust beigetragen haben.“ Aber mit Verlaub und mit allemRespekt: Wenn nicht irgendjemand, auch nicht irgendein Journalist, sondern das Staatsoberhaupt als pouvoir neutre einzelne Personen öffentlich derart zurechtweist, müsste der Strenge der Rüge auch eine äußerste Präzision des Vorwurfs beigefügt werden. Sobald man aber jenseits der ersten Akklamation ins Nachdenken gerät, stellt sich die Frage: Wofür genau rügte Rau zum Beispiel Stolpe? Dafür, dass er in der Bundesratssitzung vom 22. März nichts anderes gesagt hat als zweimal den Satz: „Als Ministerpräsident des Landes Brandenburg erkläre ich hiermit Ja“? Was war daran anstößig?

Oder hatte Rau den Verdacht, das Verhalten von Stolpe und Schönbohm sei vorher so abgesprochen gewesen? Dann müsste er wohl den Vorwurf belegen. Und auch dieses: Wie wäre denn die Sitzung des Bundesrates verlaufen, wenn der umstrittenen Stimmabgabe nicht das bekannte Rüpeltheater gefolgt wäre, sondern wenn die unionsgeführten Länder in aller vornehmen Kühle die Bewertung der Stimmabgabe durch den Bundesratspräsidenten im Eilverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten hätten? Dann hätte es kaum einen Skandal gegeben, übrigens auch nicht die peinliche Prüfungslast für den Präsidenten. Hätten also nicht andere die Nennung ihres ns viel eher verdient? Diese Nachfrage folgt aus der Umkehrung des lateinischen Satzes „Quod licet Jovi non licet bovi“. In Haupt- und Staatsaktionen gilt nämlich: Was dem Ochsen erlaubt ist, steht Jupiter durchaus nicht zu.

Was bleibt von all dem verfassungsrechtlich? So deutlich wie nie zuvor ist nun definiert worden, wie sich das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten zur Kompetenz des Bundesverfassungsgerichts verhält. Der Bundespräsident ist wirklich nur noch zuständig für die Zurückweisung rettungslos verfassungswidriger Staatsakte und Gesetze – wie es sich schon bei seinen Vorgängern angebahnt hat: Veto nur dann, wenn ein Verfassungsverstoß „zweifelsfrei und offenkundig“ vorliegt. Dafür spricht vieles. Zum einen die ansonsten missliche Doppelkompetenz - hier Karlsruhe, da Schloss Bellevue, verbunden mit dem Risiko, dass das Staatsoberhaupt von den Verfassungsrichtern „gerügt“ wird. Dafür spricht auch, dass der Bundespräsident immer nur ja oder nein sagen kann – wohingegen allein das Gericht differenziert urteilen, Gesetze in Teilen aufheben oder verfassungskonform auslegen, also zurechtbiegen kann. Trotzdem läuft der Vorgang darauf hinaus, den Bundespräsidenten weiter zu neutralisieren. Sollte zum Beispiel wieder einmal ein Bundeskanzler eine Vertrauensfrage manipulieren, um vorschnell zu einer Neuwahl und zu einer hübschen parlamentarischen Mehrheit zu kommen, wäre der Bundespräsident noch weniger imstande, ihm mit einem eigenen politischen Urteil in den Weg zu treten, was der Artikel 68 eigentlich vorsieht. Der Präsident dürfte sich dem Kanzler dann nur noch verweigern, wenn die Sache ohne jeden politischen Ermessensspielraum regelrecht zum Himmel stinkt. So couragiert, so stark und überscharf also die Erklärung von Rau im Augenblick war – sie bedeutet, vielleicht unvermeidlich, eine potenzielle Schwächung des Amtes auf Dauer.

Eines noch zu Stolpes Rücktritt: Sollte es wirklich zur Verhandlung in Karlsruhe kommen, so wäre er nun viel freier, als Zeuge seine Darstellung über den Vorgang zu geben. Das könnte noch spannend werden.

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