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Meinung: Die Supercops

Bundeswehr im Innern: Für Notfälle braucht es keine Grundgesetzänderung, sondern ein Entsendegesetz – für innen und außen

Ist es gut, wenn Politiker laut denken? Peter Struck hat es getan. Seitdem wissen wir, eine Verfassungsänderung, um die Bundeswehr im Innern zu aktivieren, ist so sicher wie der Tod und die Steuer: Wir werden nicht darum herumkommen, hatte Struck gesagt. Am Montag ist er zurückgerudert, auch Innenminister Schily gab ihm Contra, doch Struck will die Sache prüfen lassen. Der kleine Koalitionspartner zöge mit, weil er der kleine Koalitionspartner ist, und die Opposition, weil sie sich bestätigt fühlt. Was der schlimmste Terroranschlag aller Zeiten in den USA nicht geschafft hat, hätte dann ein irrer Motorsegler über dem Frankfurter Bankenviertel erreicht: Die Sicherheitsarchitektur im Grundgesetz zu verschieben.

Allerdings gibt es, zum einen, bessere Anlässe, um über die Verfassung nachzudenken. Und zum anderen irrt sich Peter Struck. Man kommt um fast alles herum im Leben, bis auf den Tod und die Steuer. Die Frage ist, ob man es will. Und die muss die Regierung im Falle der Bundeswehr eindeutig beantworten. Das hat sie bisher getan, mit einem Nein – bis Peter Struck laut nachgedacht hat. Jetzt muss sich Rot-Grün in einem neuen Streit alten Argumenten stellen. Das gibt die Chance auf Klarheit – Klarheit, dass man vom Grundgesetz die Finger lassen und dem Terror trotzdem effektiv begegnen kann.

Im Wege der Amtshilfe oder aus Gründen eines Notstands darf die Bundeswehr schon jetzt fast alles, im Extremfall wahrscheinlich sogar einen unmittelbar drohenden Terroranschlag verhindern. Streiten kann man letztlich nur darum, wie dies zu geschehen hat. Hier tun sich trotz der vermeintlichen Einigkeit Gräben auf. Die Union fordert seit Jahren, die Bundeswehr gleich ganz zur Gefahrenabwehr heranzuziehen. Als Hilfspolizei sozusagen, nur mit etwas gezielterer und dafür umso mehr Durchschlagskraft. Die Idee ist nicht erst seit dem 11. September virulent, sondern kursierte schon, als der Terror noch ein paar Nummern kleiner war, zu Zeiten der RAF. Das bedürfte in der Tat einer Verfassungsänderung, hätte aber einen Vorteil: Es beschleunigt die Abwehr, weil Reibereien mit den Landespolizeien entfielen. Das war es dann aber auch. Bewaffnete Soldaten auf der Straße, dies dürfte für ein neues Sicherheitsgefühl in Deutschland sorgen, das alles andere als behaglich wäre. Funktionierende bürgerliche Demokratien haben Armee und Polizei deshalb aus guten Gründen getrennt. Zudem wird der Zeitvorteil überschätzt. Wer beispielsweise ein Zivilflugzeug kapert und auf direktem Weg in ein Hochhaus steuert, wird von der Luftwaffe kaum aufgehalten werden können.

Peter Struck, das erklärt seine Äußerung, war etwas erschrocken über den Frankfurter Vorfall, denn er und seine Regierung sind es, die in solchen Situationen über Leben und Tod zu entscheiden haben. Struck kann einem nur Leid tun. Denn diese Aufgabe nimmt ihm keiner ab, am wenigsten das Grundgesetz.

Was zu prüfen bliebe, wäre allein, ein Gesetz zu schaffen, das auf Basis der Verfassung Aufgaben und Befehlsstrukturen der Bundeswehr bei Inlandseinsätzen festschreibt: Ein Inlands-Entsendegesetz. Dass das Grundgesetz den Terror mit keinem Wort erwähnt, ist dafür kein Hindernis. Die Verfassung ist hier offen, solange man sich an das Prinzip hält: Bundeswehr nur, wenn Polizei nicht reicht. Übrigens findet sich in der Verfassung auch kein Wort von Auslandseinsätzen. Rechtsgrundlage hierfür ist allein ein Urteil aus Karlsruhe. Damals hatte das Gericht angeregt, weiteres per Gesetz zu regeln, in einem Auslands-Entsendegesetz. Wäre das nicht zunächst einmal wichtiger?

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