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Die Täter vom Alex: Recht oder Gefühl

Zwischen dem Rechtsverständnis der Juristen und dem Rechtsverständnis der Leute ist viel Raum. Damit muss man im Rechtsstaat leben, in steter stiller Dankbarkeit für die Instanzen, die juristische Entscheidungen überprüfen.

Zwischen dem Rechtsverständnis der Juristen und dem Rechtsverständnis der Leute ist viel Raum. Damit muss man im Rechtsstaat leben, in steter stiller Dankbarkeit für die Instanzen, die juristische Entscheidungen überprüfen. In Berlin hat ein Richter zwei junge Männer aus der Untersuchungshaft entlassen, die in den Mord an dem 20 Jahre alten Jonny K. verwickelt sind. Beide hatten sich gestellt, sie haben ausgesagt. Für die Ermittlungen, so sieht es wohl der Richter, ist es unwichtig, ob die beiden einsitzen oder nicht. An dem Punkt beginnen die Gefühlsprobleme, die viele mit dem bis ins Letzte ausdefinierten und höchstrichterlich überprüften Rechtsstaat haben: Warum denn nicht die, die zugeben, an einem brutalen Mord beteiligt gewesen zu sein, per U-Haft weichkochen und zum ausführlichen Reden bringen? Für einen von beiden gilt, dass er mit einer hohen Haftstrafe rechnen muss. Warum den nicht daran hindern, dass er abhaut? Weil die Unschuldsvermutung gilt und gelten muss, eins der Prinzipien des Rechtsstaats. Um den geht es – und deshalb ist es gut, wenn sich Politiker zum Verfahren äußern und das Rechtsverständnis der Leute artikulieren. wvb

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