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Meinung: Die Väter und der Staat

Das Sorgerechtsurteil stützt sich auf ein überholtes Familienbild

Ist das nicht kurios? Da haben Generationen von Frauen dafür gestritten, dass Männer nicht nur beim Zeugen stark sind, sondern auch in der Verantwortung für’s Kind. Selbsthilfezirkel, Männergruppen – was wurde nicht alles getan, um den „neuen“, familienbewussten Mann zu schaffen! Und jetzt müssen diese neuen Väter dafür kämpfen, die Sorge für das Kind auch tragen zu dürfen. Gestern wurden sie enttäuscht. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass unverheiratete Mütter auch künftig allein über das Sorgerecht verfügen.

Die Richter gehen davon aus, dass ein Kind natürlicherweise zur Mutter gehöre. Das ist in all den Fällen richtig, wo sich die Väter nur sporadisch verantwortlich zeigen, wo das Kind vor väterlicher Willkür und Desinteresse geschützt werden muss. Ansonsten aber gehören zu einem Kind immer zwei.

Kinder, die ohne Vater aufwachsen, haben es schwer; Studien belegen die psychischen Folgen: Orientierungslosigkeit, Instabilitäten. Auch deshalb wurde 1998 das Sorgerecht für Eheleute geändert. Bei einer Scheidung ist seitdem das geteilte Sorgerecht die Regel – mit erstaunlichen Resultaten: Die Zahlungsmoral beim Unterhalt ist sprunghaft gestiegen, und in neun von zehn Fällen hat ein Scheidungskind inzwischen guten Kontakt zu beiden Elternteilen. Wenn Väter das Recht haben, für ihr Kind zu sorgen, dann nehmen sie offenbar auch ihre Pflichten ernster. Der deutsche Juristinnenbund fordert deshalb, dass auch unverheiratete Väter, die sich nachweislich um ihre Kinder kümmern, das Sorgerecht erhalten können. Ein guter Vorschlag, der noch auf seine Umsetzung wartet. Die Richter begründen ihre Entscheidung mit dem besonderen Status der Ehe. Väter, die das Sorgerecht wollten, könnten doch heiraten, so die Begründung. Das mag juristisch plausibel sein, die gesellschaftliche Wirklichkeit trifft es nicht mehr. Immer mehr Eltern leben ohne Trauschein. Fast eine Million Kinder wachsen so auf. Oft geht es gut, manchmal nicht – so wie in verbrieften Ehen. Das Wohl des Kindes sollte vom Trauschein nicht abhängen.

Immerhin: Die Richter geben es dem Gesetzgeber auf, die jetzige Regelung noch einmal zu prüfen und sie gegebenenfalls zu ändern. Zeit dafür wäre es. Vielleicht muss man manchmal die Kinder auch vor ihren Müttern schützen – vor denen, die ihnen den Vater vorenthalten wollen.

Simone von Stosch

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