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Meinung: DNS-Datei für Männer?: Speicheltest auf die Demokratie

Der Mord an einem Kind ist das verabscheuungswürdigste Verbrechen, das wir uns vorstellen können. Es gibt keine Straftat, angesichts derer die Öffentlichkeit so empört und voll blanken Hasses auf den Täter reagiert.

Der Mord an einem Kind ist das verabscheuungswürdigste Verbrechen, das wir uns vorstellen können. Es gibt keine Straftat, angesichts derer die Öffentlichkeit so empört und voll blanken Hasses auf den Täter reagiert. Und es gibt keine Situation, in der öfter als hier Aufklärung um fast jeden Preis und die härtesten Strafen auch weit über den Rahmen der geltenden Gesetze hinaus gefordert werden. Das mag nicht rational sein, aber es ist nachvollziehbar. Wer wehrloses Leben entwürdigt und vernichtet, überschreitet zivilisatorische Schranken. Es ist verständlich, dass eine durch diese Tat tief aufgewühlte Gesellschaft glaubt zu Maßnahmen (Kopf ab!) greifen zu müssen, die ebenfalls jenseits dieser Schranken liegen.

Wer nach dem Mord an der 12-jährigen Ulrike aus Eberswalde nun vorbeugend eine Datei mit den DNS-Daten der gesamten männlichen Bevölkerung fordert, setzt sich diesem Vorwurf selbstverständlich nicht aus. Für eine solche Sammlung von Identifikationsmerkmalen spricht auf den ersten Blick ein schlagendes Argument. Der Mörder hinterlässt bei der Tat fast immer Spuren, die eine Rekonstruktion seiner DNS-Daten möglich machen. Eine Abgleichung der Spur mit der vorhandenen Dokumentation aller Daten würde mit großer Sicherheit zur Feststellung des Täters führen. Was also spricht dagegen, fragen sich nicht nur viele Eltern, sondern auch andere Bürger, die die zunehmende Gewaltkriminalität verunsichert.

Darauf gibt es zwei Antworten, eine grundsätzliche, rechtsstaatliche und eine ganz praktische. Die Verfassung und Urteile des obersten deutschen Gerichtes verbieten eine solche Datensammlung. 1983 hat das Bundesverfassungsgericht, als es über die Zulässigkeit bestimmter Fragen einer geplanten Volksbefragung urteilen musste, das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" festgeschrieben. Der Staat darf danach nicht mehr Daten erheben, als er für die Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Persönliche Daten sind persönliches Eigentum und stehen nicht zur allgemeinen Verfügung. Eine vorbeugende DNS-Datenbank der männlichen Bevölkerung ist somit undenkbar.

Im kleinen Rahmen gibt es ein solches Archiv freilich schon beim Bundeskriminalamt. In ihm sind die Angaben von 80 000 Sexualstraftätern und 10 000 Spuren aus nicht aufgeklärten Verbrechen gespeichert. Das Verfassungsgericht hat diese Datei gerade für zulässig erklärt - weil es um Straftaten von erheblicher Bedeutung geht und bei den Tätern eine Wiederholungsgefahr nicht ausgeschlossen werden kannuch da aber gilt im Umkehrschluss: Eine allgemeine Datenbank, auf einen Generalverdacht hin (alle Männer sind potenzielle Vergewaltiger), darf es nicht geben. Außerdem: Auch Frauen begehen grauenvolle Verbrechen.

Nun gibt es sicherlich viele Menschen, die auf einige persönliche Freiheitsrechte gerne verzichten würden, wenn sie dafür mehr Sicherheit vor Verbrechen erhielten. Sie werden vielleicht auch argumentieren, in unserer gewachsenen Demokratie müsse man nicht wie bei einer Diktatur eine systembedingte Tendenz zur Unterdrückung der Bürger vermuten. Sie vertrauen dem Rechtsstaat. Das räumt aber die Probleme bei der Erstellung einer solchen Datensammlung nicht aus. In welchem Alter werden sie erhoben? Bei der Geburt, der Volljährigkeit? Wie erfasst man Ausländer zuverlässig, wie Touristen, die ja alle auch Straftaten begehen können? Bei der Einreise? Speicheltests auf allen Flughäfen, Wiedereröffnung aller Grenzübergänge? Wer sondert die Daten der Gestorbenen aus? Und wer garantiert, dass das Ermittlungsverfahren, heute für Kapitalverbrechen gedacht, morgen nicht auch gegen kleine Ganoven eingesetzt wird? George Orwells Überwachungsstaat wäre Realität - natürlich schön demokratisch und nur zu unserem Besten ...

So wenig tröstlich es klingt angesichts der Trauer um Ulrike: Die gezielte regionale Suche nach dem Täter auf Basis zunächst freiwilliger Speicheltests führt vermutlich eher zum Ziel. Der gesellschaftliche Druck zur Teilnahme daran ist stärker als jedes Gesetz. Wenn sich solche Verbrechen nicht wiederholen sollen, dürfen wir vor allem nicht wegschauen, wenn Kinder erkennbar durch Belästigungen in Gefahr geraten.

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