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Meinung: Dranbleiben

„Freie Fahrt zu Fördermitteln" vom 24. Juni Großes Lob!

„Freie Fahrt zu Fördermitteln" vom 24. Juni

Großes Lob! Gemäß städtebaulichem Vertrag 2009 bezog sich die Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Vorhabenträger ausdrücklich auch auf „weitere im Zusammenhang mit der Kreuzung herzustellende Bahnanlagen“. Inklusive ggf. entstehender Kostenerhöhungen (s. Kleine Anfrage von C. Hämmerling). Da es im Vorfeld des Vertragsabschlusses 2009 angeblich keine verbindlichen Zusagen seitens der Bahn über die Kosten gab, ist die Unterschrift als grob fahrlässig und insofern „Kostenexplosionen“ als allein vom Vorhabenträger zu tragendes Risiko zu betrachten. Aus Sicht der öffentlichen Hand gab es keinerlei zwingende Gründe, sich auf eine Vertragsänderung zum eigenen Nachteil (GRW-Mittel) einzulassen. Auch eine Übereinstimmung mit Baugesetzbuch § 11 (2) und Verwaltungsverfahrensgesetz § 60 (Zumutbarkeitsregelung) scheint fraglich.

Lassen Sie Thomas Loy dranbleiben. Es gibt bestimmt noch einiges auszugraben!

Wolf Schneider, Berlin-Wilmersdorf

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