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Edward Snowden: Nur ein faires Verfahren in den USA kann ihn zurückholen

Am Donnerstag läuft das Asyl für Edward Snowden offiziell aus. Russland kann für ihn nur eine Station sein im Leben. Deutschland sollte mit den USA Garantien aushandeln, damit er in seine Heimat zurückkehren kann.

Da hat der Justizminister mitten im Sommer eine große Debatte angestoßen. Und eine heiße Neuigkeit verbreitet. Zur Neuigkeit zuerst: Wie man hört, sagt Heiko Maas – und meint, was man im NSA-Ausschuss gehört hat –, verhandeln die Anwälte von Edward Snowden mit amerikanischen Stellen, ob er in die USA zurückkehrt. Um sich dort einem Verfahren zu stellen. Eine sensationelle Wendung könnte man das nennen – wenn es nicht andererseits so naheliegend wäre. Warum naheliegend? Weil Snowden jung ist und nicht auf ewig die moderne Version des Doktor Kimble sein will, des Mannes, der immer auf der Flucht vor den Strafverfolgern ist, ohne ein Leben, das man wirklich lebenswert nennen kann. Er ist ja nicht als Mahnmal in Stein gehauen. Dieses Symbol atmet!

Donnerstag läuft das Asyl offiziell aus. Snowden kann nicht, wie Minister Maas zutreffend sagt, von einem zum nächsten Asyl wandern. Russland ist da sicher eine Station, seine für heute, das schon. Aber keine auf Dauer. Erst recht nicht jetzt, in diesen Zeiten, in denen die Spannungen zwischen Amerikanern und Russen aus anderen Gründen ständig zunehmen. Und Snowden ein Trumpf für Wladimir Putin ist.

Auch Snowden will deshalb nicht zu lange in Moskau bleiben; in der Gesinnung und im Herzen ist er Amerikaner geblieben. Allerdings hat der Whistleblower eine komplett andere Vorstellung von Patriotismus. Insofern wäre demokratietheoretisch und justizpolitisch ein hochinteressanter Fall zu verhandeln – und die USA als Vormacht der Demokratie müssten ein starkes Eigeninteresse daran haben, Snowden ein faires Verfahren anzubieten und zu garantieren. Die Gefahr von Nachahmern darf sie nicht schrecken. Das zeigte, nicht nur nebenbei, auch Größe. Es liegt nicht ganz fern, dass sich beide Seiten, Snowden und die USA, verständigen. Und die deutsche Seite, das Justizministerium, der Generalbundesanwalt, wer auch immer sich berufen fühlt, täte gut daran, alle erdenkliche Hilfestellung zu geben.

Der Wahn totaler Überwachung

Unter mehreren Aspekten. Erstens der Sache wegen, die in Deutschland mehrheitlich so gesehen wird: Snowden hat der Welt vor Augen geführt, wie rasante technische Möglichkeiten zum Wahn totaler Überwachung verführen können. Sein Handeln – sein Verrat, wie die USA sagen – hat die große Debatte in der Politik wie in den Feuilletons zur Selbstvergewisserung der Gesellschaft darüber, was sie will, erst möglich gemacht. Datenschutz, Datensicherheit ist kein Randthema mehr, sondern ist mitten im richtigen Leben gelandet, in der wahren Wirklichkeit. Mehr noch, Milliarden Nutzer hat Snowden dazu gebracht, Sicherheit für ihre Daten im Netz zu suchen. Und die Industrie – die stellt sich darauf ein. So profitieren alle, könnte man sagen.

Der zweite Aspekt ist der des düpierten Verbündeten. Deutschland ist bisher bis hin zur Bundeskanzlerin bei den Amerikanern abgeblitzt, und seien es auch bloß Wünsche nach vertiefter Information. Von einem No-Spy-Abkommen „unter Freunden“, wie Präsident Barack Obama das Verhältnis in Berlin nannte, ist schon gar keine Rede mehr. Aber der steigende Unmut hierzulande hat ihn erreicht. Vor diesem Hintergrund würde eine freundschaftliche Intervention ihre Wirkung vermutlich nicht verfehlen. Sie kann sich ja auf das Aushandeln der Garantien für Snowden beziehen; zum Beispiel, wenn die USA ihn nicht nach dem „Espionage Act“ anklagen würden.

Das deutsche Interesse

Zumal, und das ist der dritte Aspekt, sich das mit dem deutschen Interesse nach Aufklärung in eigener Sache verbindet, geradezu deckt. Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages benötigt auch zur politischen, gesetzgeberischen Urteilsfindung Informationen aus erster Hand, nicht welche hinter vorgehaltener Hand. Ein Edward Snowden, der in den USA ein faires Verfahren erwarten kann, wäre sicher bereit, sich auch in Deutschland Anhörungen zu stellen. Ob sich ein solcher Beitrag zur Aufklärung dann strafmildernd auswirkt oder nicht – das ist der Teil der großen Debatte, den dann die USA leisten müssen.

Sie müssen nur wollen.

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