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Meinung: Ein bisschen mehr Recht

Für den Metzgermeister darf es ein bisschen mehr sein, ein bisschen mehr Recht und Entschädigung. Für viele andere Anleger, die am Neuen Markt geprellt wurden, wird es jedoch keinen Ausgleich geben.

Für den Metzgermeister darf es ein bisschen mehr sein, ein bisschen mehr Recht und Entschädigung. Für viele andere Anleger, die am Neuen Markt geprellt wurden, wird es jedoch keinen Ausgleich geben. Der Bundesgerichtshof hat am Montag die Rechte von Aktionären gestärkt: Es stellte sich auf die Seite des Metzgermeisters, der argumentiert hatte, auf Grund einer so genannten Adhoc-Mitteilung Aktien des ehemaligen New-Economy-Stars Infomatec gekauft zu haben. Da die Vorstände des Unternehmens wussten, dass die Mitteilung übertrieben war, und sie damit Aktienkäufer anlocken wollten, hätten sie „sittenwidrig gehandelt“, entschied das BGH. Und deshalb müssen die Vorstände persönlich für den Schaden des Metzgers haften. Das Urteil bedeutet aber nicht, dass jetzt eine große Klagewelle gegen andere Vorstände gefallener Börsenstars wie Comroad oder EM.TV Erfolg haben wird. Denn hier gilt weiterhin altes Recht: Danach muss jeder Anleger nachweisen, tatsächlich durch die Mitteilung zum Aktienkauf verleitet worden zu sein. Diese Nachweispflicht will die Bundesregierung stark vereinfachen und die Klagemöglichkeiten der Aktionäre gegen Vorstände ausweiten. Das ist richtig; die Beweislast für Unternehmer muss erhöht werden. Die Bundesregierung will ihr Gesetz zur stärkeren Verfolgung falscher Anlegerinformationen spätestens zum Jahresende vorlegen. Später darf es angesichts der wieder wachsenden Zahl der Börsengänge auch nicht werden. hop

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