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Meinung: Ein Privatmann namens Helmut Kohl

Der Bürger Helmut Kohl hat gestern vor Gericht einen wichtigen Prozesserfolg erzielt. Das Bemühen um Durchleuchtung und Aufklärung des SED-Unrechts hat im selben Verfahren eine empfindliche Niederlage erlitten.

Der Bürger Helmut Kohl hat gestern vor Gericht einen wichtigen Prozesserfolg erzielt. Das Bemühen um Durchleuchtung und Aufklärung des SED-Unrechts hat im selben Verfahren eine empfindliche Niederlage erlitten. Der Bürger Kohl beansprucht, dies sei sein gutes Recht, nicht zuerst als Person der Zeitgeschichte, sondern als Opfer der Ausspionierung durch die Staatssicherheit gesehen zu werden. Deshalb klagte er gegen die Herausgabe von ihn betreffenden Akten an die Forschung und an die Medien.

Er klagte damit gegen eine Praxis der heutigen Birthler-, der früheren Gauck-Behörde, wie sie seit Verabschiedung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vor mehr als zehn Jahren in mehr als 13 000 Fällen angewandt worden ist, ohne dass sich jemals ein Betroffener dagegen gewandt hätte. Vieles, was wir heute über die kriminellen Machenschaften des Ministeriums für Staatssicherheit wissen, wäre ohne dieses Vorgehen für immer in den Akten verborgen geblieben.

Der Artikel 32 des Gesetzes, um das es im gestrigen Verfahren ging, schützt "Betroffene oder Dritte" vor den Folgen einer Veröffentlichung. Das heißt: Geschützt sind Opfer der Stasi und Beteiligte. Politiker aber, so sieht es Marianne Birthler, so sah es Joachim Gauck, sind Personen der Zeitgeschichte. Sie haben, so argumentieren ihre Juristen, zwar Anspruch auf Schutz der Privatsphäre, müssen sich aber ansonsten ein größeres Maß an Öffentlichkeit gefallen lassen. Das Gericht wollte dem gestern nicht folgen. Es stärkte die Persönlichkeitsrechte. Andere werden von diesem Urteil profitieren. Es werden Menschen dabei sein, die unter dem Vorwand, ihr Privatleben schützen zu wollen, nur verhindern, dass die dunklen Stellen ihres politischen Vorlebens ans Licht kommen.

Ist die Aufklärung der Stasi-Vergangenheit damit beendet? Nein, denn die Akten der Täter bleiben weiter zugänglich. Aber die Phase großer Offenheit - in der auch immer alles Private von der Behörde sorgfältigst und penibel geschützt wurde - ist vorbei. Was wird nun? Um zum Zustand vor dem von Kohl angestrengten Verfahren zurückzukommen, müsste das Parlament das Gesetz ändern. Wenn dessen Mehrheit will, dass künftig wieder anders als nach dem gestrigen Urteil, dass also wieder wie früher verfahren werden soll, dann gibt es keinen anderen Weg. Denn viel spricht dafür, dass diese Praxis genau jene war, die sich der Bundestag bei der Verabschiedung des Gesetzes vorgestellt hatte. Indes gibt es jedoch nur sehr wenige Indizien, dass sich heute, im Jahre 2002, eine Mehrheit für diese Revision findet. Aufklärung des Unrechts im Osten, das hat inzwischen der alte Westen erkannt, tut auch Betroffenen im Westen weh. Und das mag man nicht, parteiübergreifend von der Union bis in die SPD hinein. Ganz schön feige! Manchem, der nun vom Rechtsstaat spricht, schlägt wohl nur das schlechte Gewissen.

Helmut Kohl würde das für sich persönlich sicherlich empört zurückweisen. Aber die gespaltene öffentliche Debatte über seine Klage hängt natürlich mit einem ähnlichen Verdacht zusammen. Mit dem Verdacht, auch Kohl treibe die Sorge, durch die wissenschaftliche oder publizistische Auswertung der Stasi-Unterlagen könnten Facetten seines Denkens zutage treten, die er lieber nicht breit diskutiert sehen möchte.

Gerd Appenzeller

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