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Meinung: Ein Richter regt auf

„Die Justiz wird angeklagt“ vom 24. Juni Strafverteidiger/innen sehen sich leider oft Vorwürfen ausgesetzt, u.

„Die Justiz wird angeklagt“ vom 24. Juni

Strafverteidiger/innen sehen sich leider oft Vorwürfen ausgesetzt, u.a. mit Beweisanträgen Prozesse zu verschleppen. Allerdings ist es ihre Aufgabe, die Rechte von Beschuldigten und Angeklagten durchzusetzen. Dadurch wird kein Prozess untergraben, sondern im Gegenteil ein Beitrag für ein rechtsstaatliches Verfahren geleistet. Es sehen sich leider immer wieder auch Strafrichter/innen veranlasst, sich wichtig zu machen und mit provokanten Thesen an die Öffentlichkeit zu gehen.

Ob dies der Kurzzeit-Politiker Ronald Schill aus Hamburg war oder nun Robert Pragst aus Berlin. Es ist müßig, sich darüber aufzuregen. Befremdlich ist jedoch, dass sich der Tagesspiegel die überzogenen Darstellungen von Pragst zu eigen macht und hier unkorrekt auf den Johnny-K.-Prozess verweist. Es ist bekannt, dass der Prozess nicht aufgrund eines Befangenheitsantrags eines Verteidigers „geplatzt“ war, sondern das Gericht selbst das Verfahren aussetzte, nachdem sich ein Schöffe in einer Zeitung (erneut) abfällig und befangen geäußert hatte.

Dr. Vera Hofmann, Fachanwältin für Strafrecht und Vizepräsidentin der

Rechtsanwaltskammer Berlin

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