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Ein SPRUCH: Ausnahmen erlaubt

Die Schule gilt allgemein als Ort, an dem junge Menschen sich im Rahmen gewisser Regeln bilden und ausprobieren sollen, der sie zu Persönlichkeiten formt und für das harte Erwachsenenleben tauglich macht. Wie jeder weiß, hat das Grenzen.

Die Schule gilt allgemein als Ort, an dem junge Menschen sich im Rahmen gewisser Regeln bilden und ausprobieren sollen, der sie zu Persönlichkeiten formt und für das harte Erwachsenenleben tauglich macht. Wie jeder weiß, hat das Grenzen. Eine neue will jetzt Rheinland-Pfalz einführen, dort soll künftig jede sexuelle Beziehung zwischen Lehrern und Schülern verboten sein. Dies sei mit dem staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag nicht zu vereinbaren, heißt es. Eine Änderung des Schulgesetzes ist in Arbeit.

Die etwas puritanisch klingende Anordnung hat einen ernsten Hintergrund. Kürzlich stand ein Vertretungslehrer vor Gericht, weil er mehrmals Sex mit einer 14-Jährigen hatte. Vom Missbrauchsvorwurf aber wurde er freigesprochen, weil das Mädchen im Sinne des Gesetzes zwar minderjährig, aber keine Schutzbefohlene war. Der Herr war ja nur in Vertretung da. Und Gelegenheit darf Liebe machen, auch in der Schule.

Das ist möglicherweise ein missliches Ergebnis. Man prüft zurzeit eine Verschärfung des Strafrechts, um solche Fälle zu erfassen. Das Gerichtsverfahren dürfte dem Mann allerdings eine ordentliche Lehre gewesen sein. Auch Lehrer können dazulernen. Es wäre zu hoffen, dass eine solche Eskapade auch ohne neues Strafgesetz der Ausnahmefall bleibt.

In Rheinland-Pfalz aber möchte man einen Schritt weitergehen. Auch Volljährige sollen unantastbar werden, für jede Art von Lehrkörper. Hier kippt nun die Idee ins möglicherweise Verfassungswidrige und, schlimmer, ins Lächerliche. Das Liebesverbot betrifft ja nicht nur Lehrer, sondern auch Schüler. Nahezu ausgewachsene, die in dieser Gesellschaft mit allen bürgerlichen Rechten und Pflichten ausgestattet sind. Nicht Jungs und Mädchen, sondern Männer und Frauen. Wenn Lehrer nicht wissen, dass sie auch Avancen von ebenjenen zu widerstehen haben, so haben sie in der Schule nichts verloren. Dass es aber trotzdem mal dazu kommen kann, ist menschlich. Und dass es erlaubt sein soll, kann dann auch dem Respekt gegenüber den keineswegs mehr unmündigen Schülern geschuldet sein. Wer wegen etwaiger Abhängigkeiten die Liebe verbieten will, sollte auch an Professorinnen und Studenten denken.

So drängt sich der Verdacht auf, es gehe, wie öfter im Schulgesetz, um Symbolisches, um Politik. Das kennen wir auch aus Berlin. Hier heißt es zum Beispiel zum Zweck des ganzen Unternehmens: „Ziel muss die Heranbildung von Persönlichkeiten sein, welche fähig sind, der Ideologie des Nationalsozialismus und allen anderen zur Gewaltherrschaft strebenden politischen Lehren entschieden entgegenzutreten.“ Die Kinder sollen also zu antifaschistischen Widerstandskämpfern erzogen werden. Der Dogmatismus erinnert etwas an die untergegangene DDR. Aber wenigstens ist die Liebe noch etwas freier.

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