zum Hauptinhalt

Ein SPRUCH: Befreit sie alle! Jetzt!

Demonstrationen, auch die großen und eindrucksvollen, als Artikulation eines Volkswillens zu nehmen, war immer ein Fehler. Die schweigende Mehrheit zeichnet sich dadurch aus, dass sie schweigt, mitunter sogar in revolutionären Wirren.

Demonstrationen, auch die großen und eindrucksvollen, als Artikulation eines Volkswillens zu nehmen, war immer ein Fehler. Die schweigende Mehrheit zeichnet sich dadurch aus, dass sie schweigt, mitunter sogar in revolutionären Wirren. Im Großen ist es in Kairo zu besichtigen, wo die jungen Aufgeklärten auf die Straßen zogen und nun die alten Konservativen die Wahlen gewinnen. Im Kleinen durfte man es in Stuttgart studieren, wo eine schwarz-grüne Allianz aus Opas und Enkeln gegen einen Bahnhof zu Felde zog, den deren Kinder respektive Eltern gerne bauen möchten. Eine Demonstration ist keine Abstimmung; sie ist Hinweis, Mahnung, Aufbruchs- oder Stoppsignal. Sie braucht, unabhängig von der Zahl der Teilnehmer, besonderen Schutz. Beschämend für einen Staat, wenn er das nicht versteht und das Maß verliert.

So geschehen ist es 2007 bei den Protesten gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm – als man Schutzwälle zog, Tornados donnern ließ und festsetzte, wer nach Polizeimegafonansagen nicht bis drei auf den Bäumen war. Damals gerieten, wie Hunderte andere, zwei junge Männer auf einem Parkplatz in eine Polizeikontrolle. Im Auto daneben lagen Transparente, die eine den Beamten verdächtig erscheinende Aufschrift trugen: „Free all now“ und „Freedom for Prisoners“. Zwei interpretationswürdige Aussagen, die nach Behördenlesart aber umstandslos zur Straftat wurden, weil in der Nähe eine Justizvollzugsanstalt stand. Hier wollen wohl zwei üble Subjekte zur Gefangenenbefreiung anstiften! Dabei war die ausgreifende Gewahrsamspraxis der Polizei selbst schon längst zum protestwürdigen Politikum geworden.

Aus der Situation dennoch zu folgern, hier stehe eine Straftat bevor, kann man den Polizisten nachsehen. In der Hitze des Heiligendammer Gefechts und im Gedröhn der Tornados konnten Fehler passieren. Einer wehrte sich auch, als die beiden ihre Ausweise zeigen sollten. Aber dann wurde das Versagen institutionell. Und es wurde ein Versagen der Justiz.

Richter ordneten die Ingewahrsamnahme gleich für die gesamte Gipfelzeit an und einen Tag darüber hinaus. Die Plakatsprüche könnten vieles bedeuten, hieß es, aber es herrsche nun mal eine „allgemeine Gefahrenlage“. Nicht mal das Bundesverfassungsgericht erbarmte sich, einmal mehr war es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der dem Musterrechtsstaat Bundesrepublik eine Lektion erteilte und den beiden vergangene Woche einen Schadensersatz zusprach. Auch, weil sie an ihren berechtigten Protesten gehindert wurden.

Polizei und Richter werden nun genauer hinsehen müssen, wen sie festsetzen, gerade im Umfeld von Demos. Durchwinken dürfen sie solche Anordnungen nicht mehr. Der Menschenrechtsgerichtshof schlug vor, man hätte den beiden ihre Plakate wegnehmen können, wenn sie denn so schlimm gewesen sind. Dann hätten sie sich neue gemalt, hielt die Bundesregierung allen Ernstes dagegen. Hätten! Ein Staat, der seinen Bürgern derart platt Rechtsbrüche unterschiebt, weil sie die falschen Dinge denken oder malen könnten, erinnert an die DDR. Zeit für eine Montagsdemo.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false