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Ein SPRUCH: Bürobedarf ist auch politisch

„LUXUS-SHOPPER IM BUNDESTAG – SO HAUEN DIE ABGEORDNETEN UNSER GELD AUF DEN KOPF“. So könnte die „Bild“-Schlagzeile lauten, vielleicht noch vor der Wahl.

„LUXUS-SHOPPER IM BUNDESTAG – SO HAUEN DIE ABGEORDNETEN UNSER GELD AUF DEN KOPF“. So könnte die „Bild“-Schlagzeile lauten, vielleicht noch vor der Wahl. Dann würden wir erfahren, welche Parlamentarier die üppige jährliche Büromittelpauschale von 12 000 Euro für Smartphones und Tablet-Computer verjuxt haben – für Dinge mithin, von denen man weiß, dass sie das Büro bald verlassen, für das sie angeschafft worden sind. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Bundestagsverwaltung auf einen Eilantrag der Zeitung zu entsprechenden Auskünften verpflichtet.

Es ist an der Zeit, genauer hinzusehen. Es geht um Ausgaben von rund 30 Millionen Euro pro Legislaturperiode. Wie in der Verhandlung vor Gericht deutlich wurde, soll es darüber praktisch keine Kontrolle geben, ja nicht einmal eine genaue Erfassung. Natürlich muss jeder selbst wissen, was er braucht. Aber vor vier Jahren gab es bereits ein Skandälchen um haufenweise eingekaufte Edelfüller. Viele Abgeordnete hatten gemeint, sie müssten kurz vor der Wahl die Pauschalenreste schröpfen. Aus dem bayerischen Landtag hört man derzeit allerlei Peinlichkeiten. Heutzutage ist eben nicht nur das Private politisch. Auch der Bürobedarf ist es.

Den Großkonflikt, der dahinter steht, sollte man gleichwohl zur Kenntnis nehmen. Das Mandat ist frei, die Volksvertreter sind auch nicht dem Volk, sondern nur ihrem Gewissen unterworfen. Behördliche Auskunftspflichten müssen enden, wo das Mandat beginnt. Auch und gerade die der Bundestagsverwaltung. Allerdings geht es in der Büromittelfrage eher am Rande um die Mandatsausübung. Es geht um Konsumdinge, die dafür als nötig erachtet werden, vom Kugelschreiber bis zum Laptop. Wenn den Abgeordneten dafür überhaupt ein Vertraulichkeitsschutz zugesprochen werden sollte, wäre er gering anzusetzen.

Der Konflikt wurde bereits anhand der Transparenzpflichten bei Nebenjobs ausgefochten. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2007: Der Status als Abgeordneter verleiht nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Tatsächlich hat das Mandat von staatlicher oder gesellschaftlicher Gängelung frei zu sein. Doch Parlamentarier sind gegenüber dem Volk, das sie wählt, trotzdem verantwortlich. In erster und letzter Instanz. Offenbarungspflichten sind kein Prinzipienverstoß.

Der Beschluss des Berliner Gerichts ist pointiert, fast provokativ. Er legt auch fest, dass sich Behörden nicht damit herausreden dürfen, es sei zu viel Arbeit, die angefragten Informationen aus den Akten herauszusammeln. Ein gerne benutztes Argument der Ämter, um Fragen oder Anträge auf Dokumentenherausgabe abzubügeln. Unzumutbar wird die Aufgabe erst, wenn sie die Verwaltungstätigkeit stark beeinträchtigt. Bis dahin ist es noch ein weiter Weg in der gut ausgestatteten Bundestagsverwaltung.

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