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Nicht nur das Ergebnis muss stimmen - auch die Zeit, in der es erreicht wurde.

© /Foto: dpa / Volker Hartmann

Ein SPRUCH: Das Recht auf einen schnellen Prozess

Deutsche Gerichte mussten wegen überlanger Verfahren fast eine Million Euro Entschädigung zahlen. Dabei ist effektiver Rechtsschutz ein Gebot des Rechtsstaats. Ein Kommentar.

Von Fatina Keilani

Sechs Jahre dauerten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, dann begann der Prozess wegen Untreue gegen den früheren Geschäftsführer eines Vereins für Jugendfürsorge. Das Gericht ließ von 94 Vorwürfen der Anklage nur vier zur Hauptverhandlung zu. Dann schlug es vor, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 10 000 Euro einzustellen. Der Angeklagte war zwar von seiner Unschuld überzeugt, akzeptierte aber dennoch sofort. Warum? Damit es endlich vorbei ist. „Das Strafverfahren war für unseren Mandanten und seine Familie sehr belastend“, teilte dessen Anwalt nach dem Prozess mit. Nur um diese Belastung zu beenden, habe er zugestimmt.

Kein Einzelfall. Schon 125 Mal wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen überlanger Verfahren verurteilt, rund 945 000 Euro Entschädigung mussten gezahlt werden. 80 Prozent aller Verurteilungen Deutschlands vor dem Straßburger Gericht gehen auf überlange Verfahren zurück. In Deutschland gab es bis vor kurzem kein gesetzlich verbrieftes Schutzrecht – wer sein Recht einklagen wollte, bekam es am ehesten in Europa. Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention schreibt das Recht auf ein faires Verfahren fest, das auch eine angemessene Dauer umfasst. Diese Lücke wurde jetzt geschlossen. Seit Jahresbeginn ist das „Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“ in Kraft. Es sieht eine Entschädigung für jeden vor, der durch ein zu langes Verfahren einen Nachteil erleidet. Es dürfte sich allerdings in der Praxis vor allem als Quell neuer Prozesse erweisen.

Für jedes Jahr gibt es 1200 Euro

Um an eine Entschädigung zu kommen, muss der Betroffene bei dem Gericht zunächst die Verzögerung rügen. Rührt sich dann nichts, kann er nach sechs Monaten auf Entschädigung klagen. Für jedes Jahr werden 1200 Euro gezahlt. Falls das unangemessen erscheint, kann das Gericht aber auch einen anderen Satz festlegen. Die Tücken liegen im Detail. Denn wann ein Gerichtsverfahren unangemessen lange dauert, wird im Einzelfall beurteilt. Ein Richtwert ist nicht vorgegeben. Am Ende ist es also wiederum Sache der Gerichte, konkret zu werden. Sehr interessant dürfte die Regelung für jene sein, die bis vors Bundesverfassungsgericht gezogen sind. Schon nach zwölf Monaten kann dort Verzögerungsrüge eingelegt werden. Gemessen an der Zahl der dort seit Jahren liegenden Verfahren eine gewagte Regelung.

Die Gesamtkosten, die durch überlange Verfahren auflaufen, entstehen nicht nur in der Justiz. Die Ungewissheit macht viele krank und lähmt sie im Beruf. Man könnte sagen, das Recht auf einen schnellen Prozess folge aus dem Grundsatz „in dubio pro reo“. Denn wer unschuldig ist, sollte auch nicht über Jahre mit Prozess und Kosten belastet werden.

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