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Ein SPRUCH: Gespaltene Persönlichkeiten

Das Persönlichkeitsrecht des Menschen ist ein weihevolles Recht. Es bezieht seine Kraft aus den ersten beiden Garantien des Grundgesetzes, der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem Recht, sich in seiner personalen Identität frei zu entfalten.

Das Persönlichkeitsrecht des Menschen ist ein weihevolles Recht. Es bezieht seine Kraft aus den ersten beiden Garantien des Grundgesetzes, der Unantastbarkeit der Menschenwürde und dem Recht, sich in seiner personalen Identität frei zu entfalten. Selbst Leute mit Prominenz, Geld und gutem Namen dürfen und müssen dieses Recht zuweilen beanspruchen. So tat es auch Jörg Kachelmann, nachdem ein Gericht ihn vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen hatte. In dutzenden Verfahren ließ er Berichte verbieten, die seine Rechte verletzten.

Nun zeigt Kachelmann, dass er wenig auf diese Rechte gibt. Jedenfalls dann, wenn es nicht seine sind. Er nennt jene Frau, die ihn aus seiner Sicht falsch beschuldigt, mit vollem Namen, lässt Fotos von ihr drucken und beleidigt sie als Kriminelle. Das ist keine Abrechnung, das ist Rache. Kachelmann will jetzt quälen, wie er gequält worden ist. Sollte sein vermeintliches Opfer von damals wirklich aus Kränkung und von Rache beseelt gelogen haben, so wird er ihm jetzt immer ähnlicher. Der nächste logische Schritt wäre, er beschuldigte nun sie, ihn vergewaltigt zu haben.

Man sollte diese Händel nicht mit Interesse würdigen, nähmen sie dafür nicht routiniert Öffentlichkeit und öffentliche Stellen in Dienst. Kachelmann teilt vor Publikum aus, um sich dann vor Gericht empfindlich zu geben. Er schimpft und klagt um Schutz seiner Privatheit, hat aber der Presse seinerzeit die interessanten Details aus seiner Ermittlungsakte selbst antragen lassen.

Nicht viel besser seine frühere Gefährtin. Sie möchte unbedingten Schutz ihrer Anonymität, nachdem sie ihr Gesicht und ihre Geschichte in einem sogenannten People-Magazin zu Markte getragen hat. Um mehr über sie zu erfahren, einschließlich Fotos, genügt es, ihre Vornamen bei Google einzugeben. Wenn es ihr um Anonymität geht, ist Kachelmann ihr kleinster Gegner. Trotzdem will sie ihn nun ihrerseits verklagen.

Beide mögen „Personen der Zeitgeschichte“ sein, deren Rechte gegen das öffentliche Informationsinteresse abgewogen werden dürfen. Vor allem aber sind sie Personen des öffentlichen Ärgernisses. Kachelmann und Gattin räsonieren über die ach so blöden Richter, den erbärmlichen Rechtsstaat, die miese Juristenausbildung – und übersehen, mit welchem Augenmaß und welcher Sorgfalt eben jene ihnen entgegengekommen sind, im Mannheimer Strafprozess, vor allem aber in den Verfahren, die Kachelmann seither gegen Medien geführt hat.

Man wünschte, die Geduld der Richter wäre zu Ende. Wer seine Rechte nutzt, um sie anderen um die Ohren zu hauen, hat sie nicht verdient. Persönlichkeitsrecht ist ein großes Wort. Letztlich geht es um Respekt. Kachelmann aber scheint keinen zu empfinden und welchen für ihn aufzubringen, wird langsam schwierig.

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