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Ein SPRUCH: Klischee contra Klischee

Der schwarzhäutige Illegale und der rassistische Polizist standen sich gegenüber, Verdacht gegen Verdacht. Warum das Verfahren um das "Racial Profiling" nicht ganz fair ausgegangen ist.

Menschenrechtler jubeln, die Polizei ist sauer. „Schöngeistige Rechtspflege“, nennt der Chef der Polizeigewerkschaft Rainer Wendt den Ausgang eines Verfahrens vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz. Die Richter monierten eine Personenkontrolle in der Bahn. Bundespolizisten hatten sich den Betroffenen nach Hautfarbe ausgesucht: Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes. Und für viele ein Beleg für etwas, das sie schon immer vermuteten: Die Polizei geht nach einem „Racial Profiling“ vor. Dunkel ist verdächtig.

Die Welt kennt viele Klischees. Etwa das vom schwarzhäutigen Illegalen, der sich mit Tüten und Taschen durch die Lande schlägt. Oder das vom Rassisten in Uniform mit Schnauzer und Schlagstock, der ebenjenen schikaniert. Polizei ist auch verdächtig. So stand Verdacht gegen Verdacht vor den Richtern. Am Ende siegte der gegen die Polizei.

Ganz fair ist das nicht. Denn diskriminierend ist schon die Aufgabe, die den Beamten übertragen wird. Sie sollen illegal Einreisende ausfindig machen und dürfen laut Gesetz „jede Person“, anhalten, befragen, sich Papiere und Gepäck zeigen lassen. Warum werden bei diesen jährlich hunderttausendfachen Akten bevorzugt Männer kontrolliert und selten Frauen? Warum nimmt man Jüngere ins Visier und lässt Ältere in Frieden? Wieso kontrollieren die Beamten selten in der ersten Klasse? Warum werden nicht Sitznummern ausgelost, um dort die dann zufällig Ermittelten zu befragen?

Weil es wohl noch weniger Treffer gäbe als ohnehin. Die zuständige Bundespolizeiinspektion Kassel hatte in dem Abschnitt 330 Treffer bei rund 8300 Kontrollen im Quartal gezählt. Wer das für eine schwache Quote hält, mag deren Abschaffung fordern. Andererseits ginge damit auch jede Abschreckung verloren.

„Racial Profiling“ ist in Deutschland verboten, jedenfalls dann, wenn die Polizei sich jemanden ausschließlich oder wesentlich wegen seiner Hautfarbe vorknöpft. Dies hat das Koblenzer Verfahren klargestellt. Ein Urteil übrigens gab es nicht, weil sich die Beamten unter dem Druck des Gerichts bei dem Kläger entschuldigten. Doch ein „Profiling“, bei dem die Hautfarbe ein Faktor von mehreren sein kann, bleibt erlaubt. Auf Suche nach Illegalen nur Leute zu kontrollieren, die möglichst nicht wie Ausländer aussehen, wäre zwar juristisch unangreifbar und politisch korrekt, gemessen am Zweck des Ganzen aber sinnlos.

Die Beamten hatten sich mit einem Studenten angelegt, das Wort von „SS-Methoden“ soll gefallen sein, und im anschließenden Beleidigungsprozess kam zur Sprache, dass der Mann wegen seiner Hautfarbe ausgewählt worden sei. Das konnte so nicht stehenbleiben. „Racial Profiling“ mag das gewesen sein, vielleicht sogar Rassismus. Manches spricht aber eher für Wut und Naivität. Auch das soll es bei Polizisten geben.

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